Image

Beratungsförderung und Zuschüsse für Gründer, Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen

Staatliche Zuschüsse VOR der Existenzgründung: Beratungsförderung

Wenn Sie sich selbstständig machen, kommen eine ganze Reihe von neuen Situationen auf Sie zu und viele Fragen, auf die Sie vielleicht keine Antwort kennen oder sich unsicher sind, die richtige Entscheidung (alleine) zu treffen.
Für eine individuelle Beratung und Begleitung durch einen Gründungsexperten vor dem Start in die Selbstständigkeit kann eine geförderte sog. Vorgründungsberatung in Anspruch genommen werden.
In NRW wird diese durch das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW mit einem Zuschuss zu den Beratungskosten gefördert. Dies ist sehr komfortabel, da eine solches Förderprogramm nicht in jedem Bundesland existiert.
Mit diesem Förderprogramm werden Existenzgründerinnen und Gründer, egal ob Gewerbetreibender oder Freiberufler, vor der Realisierung des Vorhabens zum Start in die Selbstständigkeit mit einer Beratungsförderung unterstützt. Das bedeutet, Sie können sich Hilfe und Unterstützung mit viel Praxiserfahrung an ihre Seite holen die vom Land NRW gefördert wird!
Diese Förderung erhalten Sie auch ganz unabhängig davon, ob Sie bereits arbeitslos gemeldet sind oder noch angestellt tätig sind.
Auch wenn Sie sich nach der Beratung – aus welchem Grund auch immer, entscheiden, Selbstständigkeit ist nichts für mich, müssen Sie diese Förderung nicht zurückgeben.

Eine Gründungsberatung kann z.B. dabei helfen::

  • Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine Gründung
  • welche Reihenfolge ist die Richtige für meine Gründung
  • Chancen und Risiken meiner Existenzgründung
  • wird mein Angebot erfolgreich sein
  • gibt es Kunden für meine Geschäftsidee, die dafür zahlen werden
  • bekomme ich einen Förderkredit von der Bank oder andere Fördermittel
  • wie gewinne ich genügend Kunden um davon langfristig leben zu können
  • wie erstelle ich einen tragfähigen Businessplan
  • an was muss ich vor der Gründung alles denken
  • welche Fehler sollte ich vermeiden
  • wo fange ich an...
    …und und und - 

wird diese individuelle staatliche Förderung vor dem Start ermöglicht.Hierbei wird auch die komplette Unternehmensberatung zur Beurteilung und Ausarbeitung der Geschäftsidee, zur Erstellung eines umfassenden Businessplanes oder eine Marketingberatung zur Existenzgründung gefördert. Auch der Businessplan mit allen Kalkulationen und Planzahlen wird incl. der fachkundigen Stellungnahme für die Arbeitsagentur, um den Gründungszuschuss zu beantragen, mit dieser Förderung unterstützt.

Wichtig: die Antragstellung der Förderung muss vor der Beratung gemeinsam mit dem Berater bzw. uns erfolgen.

Hierbei handelt es sich um eine echte Förderung. Eine Rückzahlung ist auch dann nicht erforderlich, wenn die Gründung gar nicht, oder nicht in geplanter Vorgehensweise umgesetzt wird. Auch die Beratung zur Geschäftsübernahme und deren Nachfolge wird mit diesem Beratungsprogramm gefördert.

Die Förderhöhe beträgt 50% Zuschuss zum Beraterhonorar für maximal 4 Beratungstage (bei Geschäftsübernahme 6 Beratertage) die sich auf mehrere Woche verteilen, in denen Sie beratend und begleitend unterstützt werden. Der beim Gründer verbleibende gezahlte Eigenanteil gehört steuerlich zu den Vorgründungskosten die als Ausgabe geltend gemacht werden können.
Die KfW führt Statistik zum Thema Beratung und die besagt, dass Unternehmen die sich beraten lassen von Anfang an besser aufgestellt sind und schneller in sicheres Fahrwasser gelangen die eigene Existenz langfristig zu stärken.

100% Förderung durch die Arbeitsagentur mittels AVGS Gutschein

Weiterhin gibt es zusätzlich die Möglichkeit eine Gründungsberatung, die aus der Arbeitslosigkeit hervorgeht, mit einem sog. AVGS  Gutschein (Aktivierungsgutschein) der Arbeitsagentur vollständig fördern zu lassen. Einen Rechtsanspruch hierauf gibt es leider nicht.
Hier ist wichtig vorher zu wissen, wie die richtige Vorgehensweise ist um eine Förderung zu erhalten.
Je eher Sie die richtige Reihenfolge und Argumentationen kennen, desto höher sind Ihre Chancen auf eine Förderung.

Wir sind zugelassen für eine AVGS Beratung. Alles Infos zu den Voraussetzungen: AVGS Gutschein.

NACH der Gründung weitere Förderprogramme zu jeder Zeit: Unternehmerisches Know-how

Im Januar 2016 ging das neue bundesweite Förderprogramm "Förderung unternehmerischen Know-Hows" für kleine und mittelständische Unternehmen an den Start.
Damit wurde das ehemalige "Gründercoaching Deutschland" der KfW-Bank sowie weitere Programme durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgelöst.

Existenzgründer, Jungunternehmer und Geschäftsführer von bestehenden Unternehmen haben die Möglichkeit, Beratungsleistungen unter anderem zu organisatorischen, vertrieblichen, wirtschafltichen, personellen und strukturellen Themen mit einem staatlichen Zuschuss in Anspruch zu nehmen. Wie bisher wird auch die Beratung zu Marketing und Vertriebs Themen, sowie alle Fragen zur Unternehmensnachfolge mit diesem Förderprogramm unterstützt.
Insbesondere wird auch die Vorbereitung zur Expansion eines Unternehmens, z.B. mit einem gut durchdachten Businessplan zur Beantragung von Fördermitteln und Förderkrediten, hierüber gefördert.

In Anspruch nehmen können die Förderung junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, sowie Unternehmen ab dem dritten Jahr jederzeit nach der Gründung (sogenannte Bestandsunternehmen) und, seit dieser Förderperiode, nun auch Unternehmen, die sich in sog. wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Zusammengefasst wird also auch ab dem ersten Tag der Gründung eine Beratung gefördert.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Je nachdem, variiert der Zuschuss zwischen 50 und 90 Prozent der Beratungskosten.

- junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind erhalten 50% Zuschuss (max. 2.000 Euro)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung können 50% Zuschuss (max. 1.500 Euro) beantragen.
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, werden - unabhängig vom Unternehmensalter - mit einen Zuschuss von 90% (max. 2.700 Euro) unterstützt.
Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen (z.B. max. 250 Mitarbeiter).

Darüber hinaus gibt es vom Land NRW ein weiteres Förderprogramm, das Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm [RWP] welches über die NRW Bank abgewickelt wird.
Gefördert werden hier umfassende betriebswirtschaftliche oder organisatorische Beratungen mit 50% Zuschuss zum Beraterhonorar (max. 3.600 Euro).
Themen können sein die Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur,  Umstrukturierung, die notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte (z.B. Marketingberatung), die Übergabe des Unternehmens an einen Unternehmensnachfolger, einer geplanten vollständigen oder teilweisen Übernahme eines KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU.

Das KfW Gründercoaching zeigte in der Vergangenheit deutlich, dass Existenzgründer und Unternehmer, die die Unterstützung kompetenter Beratung in Anspruch genommen haben, die Existenz Sicherung und den unternehmerischen Erfolg schneller erreicht haben und drohende Schwachstellen frühzeitiger erkennen konnten, als so mancher Einzelkämpfer. Quasi Außenstehende können potenzielle Chancen und vorhandene Risiken besser erkennen und neue Richtungen aufzeigen.

Bleiben Sie wettbewerbsfähig mit der Potentialberatung - Betriebe und Beschäftigte profitieren

Der schnelle wirtschaftliche Wandel verlangt von Betrieben und ihren Mitarbeitern ein hohes Maß an Flexibilität und deren Bereitschaft sich ständig weiterzuentwickeln.
Die Potentialberatung ist ein bewährtes Förderangebot in Nordrhein-Westfalen und unterstützt - mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds – Unternehmen und ihre Beschäftigten, erfolgreich zu arbeiten und sich langfristig am Markt zu etablieren.
Das Förderangebot unterstützt Betriebe und deren Beschäftigte, Ihre Potentiale zu erkennen und dafür individuelle betriebliche Lösungen zu finden und konkurrenzfähig zu bleiben. Die Landesregierung leistet schnelle und unbürokratische Hilfe mittels einer geförderten Unternehmensberatung, der Potentialberatung.

Wer kann die Potentialberatung in Anspruch nehmen

Förderberechtigt sind Unternehmen als auch natürliche und juristische Person sowie als Personengesellschaften mit Arbeitsstätten in NRW.

Potentialberatung setzt auf Teamarbeit

Die Potentialberatung setzt bei allen Beratungsthemen auf Teamarbeit und schließt immer die Mitwirkung und Beteiligung der Beschäftigten mit ein. Schließlich sind Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeiter das wichtigste Betriebskapital.
Und am Ender der Potentialberatung wird das Ergebnis gemeinschaftlich besser getragen, wenn alle daran mitgewirkt und mitgestaltet haben.
Nicht nur das Potential wird ermitteln, sondern neben den Stärken auch mögliche Schwächen aufgedeckt.

Förderkonditionen für die Potentialberatung

Eine Potentialberatung können Unternehmen mit Sitz und Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen. Bezuschusst werden 50 Prozent der notwendigen Ausgaben für Beratungstage - bis maximal 500 Euro pro Beratungstag. In Anspruch genommen werden können maximal 10 Beratungstage.

Beratungsthemen die mit der Potentialberatung abgedeckt werden können

Es gelten fünf zentrale Themengebiete um betriebsspezifische Lösungen zu erarbeiten die mittels der Potentialberatung abgedeckt werden können:

Arbeitsorganisation
Dabei kann es sich um die Gestaltung und Steuerung von Strukturen und Prozessen im Betrieb, dem Einsatz optimierter Arbeitszeitmodelle, interner / externer Kommunikation und Kooperation, die Einführung innovativer Verfahren zur Orientierung auf neue Märkte, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden handeln.
Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung
Themen können hier sein: Personalentwicklung, Qualifizierungsberatung, Stärkung der Ausbildungsfähigkeit Innovationen durch kompetente Beschäftigte.
Demografischer Wandel
Dazu gehören insbesondere Wissensmanagement, altersgerechte Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, damit (insbesondere ältere) Beschäftigte ihre Arbeit lange und gesund ausüben können.
Digitalisierung
Hier geht es insbesondere um die Gestaltung von Arbeit und Technik mit Blick in die Zukunft.
Gesundheit
Dazu gehören beispielsweise die Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements und der Work-Life-Balance.

Beantragung Fördermittel: wir übernehmen das für Sie!

Um die für Sie passende Beratungsförderung zu nutzen unterstützen wir Sie von Anfang an - von der Beantragung bis zu Erstattung!
Wir kennen die Prozesse und wissen genau, worauf zu achten ist. So steht einer erfolgreichen Förderung und Beratung nichts mehr im Wege.

Interessenten können eine kostenfreie Telefon-Beratung erhalten, um zu erfahren, ob sie förderfähig sind.

Newsletter abonnieren – Checkliste zum Gründen!

Aktuelle Themen rundum Existenzgründung, Marketing, Fördermittel, Förderkredite u. v. m.!

Bitte JavaScript aktivieren, um das Formular zu senden