NRW Bank Gründungskredit

Die NRW.BANK bietet mit dem NRW.BANK.Gründungskredit, der KfW Bankengruppe und der Bürgschaftsbank NRW einen zinsgünstigen Kredit und die erstklassige Kreditsicherheit in einem einheitlichen Antragsverfahren an.
Der zinsgünstige NRW.BANK.Gründungskredit kann (optional) mit einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW beantragt werden.

Das Wichtigste auf einen Blick zum NRW Bank Gründungskredit

Wer wird gefördert?
Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe in Nordrhein-Westfalen bis zu 3 Jahre nach der Geschäftsaufnahme.
Vorausgesetzt werden ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse und positive Zukunftsperspektiven (aussagefähiger Businessplan).

Was wird finanziert?
Finanzierungsvorhaben aller Art, z. B. für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Anschaffung der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Beschaffung des Waren-, Material- und/oder Ersatzteillagers sowie Betriebsmittelfinanzierungen
Der Gründungs-/Investitionsort muss in NRW liegen.

Förderumfang
bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel
Mindestkredit: 25.000 €
Höchstbetrag: 10 Mio. €.

Bürgschaftshöhe
Verbürgung des von der NRW.BANK refinanzierten Kredits durch Bürgschaftsbank NRW bis zu 80% (max. 1 Mio. €); bei Nichtausnutzung des maximalen Volumens von 1 Mio. € können weitere vorhabensbezogene Kredite verbürgt werden (insg. 1,25 Mio. €); Laufzeit grundsätzlich wie Kredit, kann aber bis zu 23 Jahren betragen.

Laufzeit
Drei Laufzeitvarianten
5 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr
10 Jahre mit 2 tilgungsfreien Jahren
20 Jahre mit 1,2 oder 3 tilgungsfreien Jahren.
Die (Mit-)Finanzierung eines Betriebsmittelbedarfs ist nur in der 5-Jahres-Variante möglich.

Antragsweg
Der Antrag für den Kredit der NRW.BANK und ggf. die Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW wird über die Hausbank gestellt.

Tilgung
Nach Ablauf der Tilgungsfreijahre erfolgen gleich hohe monatliche Tilgungsraten.
Eine vorzeitige teilweise / vollständige Tilgung gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts ist zulässig.

Ihr Vorteil
Die NRW.BANK verbilligt die ohnehin schon günstigen Zinssätze der KfW Mittelstandsbank zusätzlich. Sie können so besonders attraktive Zinskonditionen erhalten.
Der NRW.BANK.Gründungskredit ist vielfältig einsetzbar und ermöglicht eine Finanzierung von 100% der förderfähigen Kosten.
Der Kredit ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.
Darlehen und Bürgschaft werden in einem zusammengefassten Verfahren bei der NRW.BANK beantragt. Die komplette Antragstellung bei der NRW.BANK läuft dabei über Ihre Hausbank und verbleibt somit in einer Hand.

Die NRW.BANK kann die Zusageentscheidung für den Förderkredit innerhalb weniger Tage treffen. Bei zusätzlicher Beantragung einer Bürgschaft erfolgt die Zusageentscheidung der BÜRGSCHAFTSBANK NRW – besonders im vereinfachten Bewilligungsverfahren – ebenfalls zügig.

Für die Vollständig- und Richtigkeit aller Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

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