Sie möchten sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen und den Gründungszuschuss beantragen?
Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen – von ALG I und Restanspruch über persönliche Eignung bis zum Businessplan mit Tragfähigkeitsbescheinigung.

Der Gründungszuschuss wird gewährt, wenn Sie aktuell Arbeitslosengeld I beziehen, mindestens 150 Tage Restanspruch haben und eine nachweislich tragfähige Geschäftsidee vorlegen.Entscheidend sind Ihre persönliche Eignung für die Selbstständigkeit (fachlich und unternehmerisch) sowie ein überzeugender Businessplan mit Tragfähigkeitsbescheinigung einer anerkannten Stelle – etwa der IHK oder einer zertifizierten Gründungsberatung wie 1a-STARTUP.
Der Gründungszuschuss ist eine der attraktivsten Förderungen für alle, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchten. Doch nicht jede:r erhält ihn automatisch – die Bewilligung hängt von klar definierten Voraussetzungen ab.
Hier erfahren Sie, worauf die Agentur für Arbeit achtet, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie Ihre Chancen auf eine Zusage deutlich erhöhen können.
Grundvoraussetzung für den Gründungszuschuss ist ein aktueller Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Das bedeutet: Sie müssen bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sein und eine laufende ALG I-Leistung beziehen.
👉 Wichtig: ALG II (Bürgergeld) berechtigt nicht zum Gründungszuschuss.
In diesem Fall können jedoch andere Förderprogramme greifen – zum Beispiel das AVGS-Gründercoaching, das den Einstieg ebenfalls gezielt unterstützt. Bei 1a-STARTUP bieten wir ein AVGS-Coaching an.
Zum Zeitpunkt der Gründung müssen Sie noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I haben.
Dieser Restanspruch ist entscheidend, damit die Agentur prüfen kann, ob eine Förderung möglich ist.
Die Agentur für Arbeit bewertet, ob Sie persönlich für eine Selbstständigkeit geeignet sind.
Dabei zählen vor allem:
Tipp: In einem professionellen Gründercoaching (z. B. über einen AVGS-Gutschein) lässt sich diese Eignung gezielt vorbereiten und belegen.
Der wichtigste Nachweis für Ihre Förderfähigkeit ist ein tragfähiger Businessplan mit Finanzplanung.
Er zeigt, dass Ihr Vorhaben wirtschaftlich durchdacht ist und Sie sich langfristig selbst tragen können.
Ihr Businessplan muss folgende Punkte enthalten:
Unsere Businessplan-Vorlage ist von der öffentlichen Stellen anerkannt.
Zusätzlich müssen Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle einreichen (z. B. IHK, Handwerkskammer oder zertifizierte Gründungsberatung wie 1a-STARTUP).
Hier haben wir alle wichtigen Informationen ausführlich zusammen gestellt: Gründungszuschuss beantragen – So geht’s Schritt für Schritt

Wenn Sie aktuell ALG I beziehen, noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben und ein durchdachtes, tragfähiges Konzept vorlegen können, erfüllen Sie die wichtigsten Voraussetzungen für den Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung der Agentur für Arbeit.
Mit einer gezielten Vorbereitung und professioneller Unterstützung lassen sich Ihre Erfolgschancen erheblich steigern.
👉 Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Erstgespräch und klären Sie, ob Sie förderfähig sind und wie Sie den Gründungszuschuss optimal beantragen.
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Nutzen Sie unser regelmäßiges, kostenfreies Live-Webinar für die Tipps zur Beantragung des Gründungzuschusses: Termine
Über die Autorin:
Dagmar Schulz ist seit 2009 zertifizierte Gründungsberaterin (AZAV, BAFA, BPW) und Inhaberin von 1a-STARTUP Unternehmensberatung.
Sie hat über 1.000 Gründer:innen bundesweit erfolgreich in die Selbstständigkeit begleitet – mit Fokus auf Businessplanung, Fördermittel und den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit.
Als DEKRA-zertifizierte Trägerin für AVGS-Gründercoachings und erfahrene Speakerin gibt sie ihr Wissen praxisnah weiter – mit Mut, Klarheit und Strategie.
Bekannt aus „Hart aber fair“ (ARD) im Gespräch mit Hubertus Heil.


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