Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist ein bedeutender Schritt, der mit vielen Herausforderungen verbunden ist. Glücklicherweise bietet Deutschland eine Vielzahl von Förderprogrammen, die Gründer:innen finanziell und beratend unterstützen. Im Jahr 2025 stehen einige bewährte Fördermittel zur Verfügung, die den Start in die Selbstständigkeit erleichtern können. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Programme vor und zeigen, […]
Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist ein bedeutender Schritt, der mit vielen Herausforderungen verbunden ist. Glücklicherweise bietet Deutschland eine Vielzahl von Förderprogrammen, die Gründer:innen finanziell und beratend unterstützen.
Im Jahr 2025 stehen einige bewährte Fördermittel zur Verfügung, die den Start in die Selbstständigkeit erleichtern können. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Programme vor und zeigen, wie 1a-STARTUP Sie dabei unterstützen kann.
Der Gründungszuschuss richtet sich an Empfänger:innen von Arbeitslosengeld I (ALG I), die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten.
Er besteht aus zwei Phasen:
Voraussetzungen:
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch; die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit.Umfangreiche Details zum Gründungszuschuss: hier nachlesen.
Der sog. AVGS ermöglicht arbeitsuchenden Personen den Zugang zu geförderten Coachings und Beratungen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern oder den Weg in die Selbstständigkeit zu ebnen, und um z.B. Hilfe zu erhalten, den Gründungszuschuss zu beantragen.
Für Gründer:innen bedeutet das:
Voraussetzungen:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler:innen durch Zuschüsse zu professionellen Beratungsleistungen.
Förderfähige Beratungen:
Förderkonditionen:
Das Einstiegsgeld ist eine Förderung des Jobcenters für Empfänger:innen von Arbeitslosengeld II (ALG II), die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten.
Leistungen:
Voraussetzungen:
Das KfW-Startgeld (Programm 067) ist ein zinsgünstiger Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und richtet sich speziell an Gründer:innen sowie junge Unternehmen bis zu 5 Jahre nach Gründung.
Wofür kann das Startgeld genutzt werden?
Konditionen (Stand 2025):
Wichtig:
Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Hausbank (z. B. Sparkasse, Volksbank, Geschäftsbank) gestellt. Ein guter aussagefähiger Businessplan ist Pflicht!
Als von der DEKRA zertifizierter Träger nach AZAV bietet 1a-STARTUP nicht nur umfassende Unterstützung für Gründer:innen an, die aus der Arbeitslosigkeit gründen.
Unser Ziel ist es, Sie auf deinem Weg in die Selbstständigkeit bestmöglich zu begleiten und Ihnen den Zugang zu den verfügbaren Fördermitteln zu erleichtern.
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