AVGS-Gutschein 2026: Geförderte Gründungsberatung – Voraussetzungen, Antrag, Ablauf

Mehrere tausend Euro Beratung – komplett von der Arbeitsagentur bezahlt. Was der AVGS-Gutschein leistet, wer Anspruch hat und wie Sie ihn beantragen.

Von
Dagmar Schulz
17. Mai 2026
Minuten
AVGS-Gutschein 2026 – geförderte Gründungsberatung

Inhaltsübersicht

Ein Gutschein im Wert von mehreren tausend Euro – und kaum jemand kennt ihn. Der AVGS-Aktivierungsgutschein ist das am häufigsten übersehene Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit. Wer arbeitslos gemeldet ist oder kurz davor steht, hat zwar keinen direkten Anspruch darauf (Ermessensleistung), sollte aber dennoch die Möglichkeit nicht unversucht lassen, diesen Beratungsgutschein zu erhalten. Mit dem AVGS-Gutschein kann man eine professionelle Gründungsberatung in Anspruch nehmen, ohne einen Cent dafür zu zahlen.

Seit 2009 begleiten wir bei 1a-STARTUP Menschen mit AVGS-Gutschein (nicht nur ) in die Selbstständigkeit. In diesem Leitfaden bekommen Sie alles, was Sie über den Gutschein wissen müssen – ohne Behördensprache und auf den Punkt.

Diese zusätzliche Förderung zur Existenzgründung ist leider noch unbekannter als der Gründungszuschuss, daher liegt es mir besonders am Herzen, Sie über alle wichtigen Details zu informieren und insbesondere Tipps an die Hand zu geben, wie Sie erfolgreich einen AVGS-Gutschein erhalten.

Was ist der AVGS-Gutschein überhaupt?

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III. Der Gutschein ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit, mit dem die Agentur bestimmte Maßnahmen finanziert, die Sie zurück in den Arbeitsmarkt bringen – sei es als Arbeitnehmer:in oder als Selbstständige:r.

Für angehende Gründer:innen ist die Variante als AVGS-Gründungsberatung relevant. Sie bekommen damit eine 1:1-Beratung bei einem sog- zugelassenen Träger – komplett bezahlt durch die Arbeitsagentur.

Die wichtigsten Fakten in Kürze:

  • Kostenübernahme: 100 % durch die Arbeitsagentur
  • Beratungsumfang: in der Regel bis zu max. 60 Unterichtseinheiten, je nach Maßnahme
  • Gültigkeit: meist 2 Monate ab Ausstellung
  • Trägerzulassung: Berater:in muss AZAV-zertifiziert sein (1a-STARTUP ist DEKRA/AZAV-zugelassen)

Wer hat Anspruch auf einen AVGS-Gutschein?

Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Das heißt: Es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch. Ihr:e Arbeitsvermittler:in entscheidet auf Basis Ihrer individuellen Situation. Drei Personengruppen kommen typischerweise infrage:

1. Arbeitslose mit ALG-I-Bezug 
Sie beziehen Arbeitslosengeld I und wollen sich selbstständig machen? Dann sind Sie die klassische Zielgruppe. Wer noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I hat, kann auch direkt den Gründungszuschuss anstreben – der AVGS dient hier zur fundierten Vorbereitung.

2. Arbeitssuchend Gemeldete (noch im Job, aber Kündigung absehbar) 
Wer gekündigt wurde oder selbst kündigen will, kann sich frühzeitig arbeitssuchend melden. Auch in dieser Phase kann ein AVGS ausgestellt werden.

3. Bürgergeld-Empfänger:innen (Jobcenter) 
Auch das Jobcenter kann AVGS ausstellen. Die Maßnahmen sind hier oft auf das Einstiegsgeld statt auf den Gründungszuschuss ausgerichtet. Das Jobcenter prüft die Vergabe sehr streng.

Zu uns kommen Menschen, die bereits arbeitslos gemeldet sind oder kurz davor stehen, Bezüge von der Agentur für Arbeit zu beziehen. Oftmals wiesen diese gar nicht, dass es zum Gründungszuschuss zusätzlich diese Kostenübernahme für eine Gründungsberatung gibt. Nicht automatisch wie der Gründungszuschuss, aber mit der richtigen Vorgehensweise machbar, einen AVGS-Gutschein zu erhalten.

Was kostet ein AVGS-Coaching – und wer zahlt?

Klare Antwort: Sie zahlen nichts. Die Kosten trägt vollständig die Bundesagentur für Arbeit. Üblich sind Maßnahmenwerte zwischen 2.500 € und 8.000 € je nach Stundenumfang und Inhalt. Die Bundesagentur ist angehalten, die Vergabe der Gutscheine auch wirtschaftlich zu prüfen. Unser AVGS Business Coaching ist bewusst praxisnah und flexibel aufgebaut: Der zeitliche Umfang orientiert sich am tatsächlichen Bedarf der Gründerinnen und Gründer – nicht an künstlich aufgeblähten Unterrichtseinheiten. Statt monatelanger Vollzeitmaßnahmen mit hohem Stundenumfang setzen wir auf eine effiziente, individuelle Begleitung mit klarem Fokus auf Umsetzung, Businessplan, Förderung und den schnellen, aber auch gut vorbereiteten Weg in die Selbstständigkeit.

Wichtig zu wissen: Der Maßnahmenwert ist kein Auszahlungsbetrag. Sie bekommen das Geld nicht in die Hand – es geht direkt vom Träger an die Agentur abgerechnet. Für Sie zählt nur eines: die Beratungsstunden, die Sie nutzen können.

So beantragen Sie den AVGS Schritt für Schritt

Der Prozess ist überschaubar, hat aber Stolperfallen. Hier die saubere Reihenfolge:

Schritt 1: Arbeitslos, arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht melden
Ohne entsprechenden Status gibt es keinen AVGS-Gutschein. Wichtig zu wissen: Auch wer noch angestellt ist, aber bereits weiß, dass das Beschäftigungsverhältnis endet, kann sich arbeitssuchend melden und frühzeitig einen AVGS beantragen. Entscheidend ist dabei das richtige Vorgehen und der passende Zeitpunkt im Gespräch mit der Agentur für Arbeit.

Schritt 2: Den Gründungswunsch strategisch kommunizieren
Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit Ihrem Arbeitsvermittler und hören Sie aufmerksam zu, wie Ihre berufliche Situation eingeschätzt wird. Fallen Sie nicht direkt mit dem Wunsch nach Selbstständigkeit ins Haus. In vielen Fällen steht zunächst die schnelle Vermittlung in ein Angestelltenverhältnis im Fokus. Auch wenn es offiziell keinen Vermittlungsvorrang mehr gibt, spielt die Einschätzung der Vermittlungsfähigkeit in der Praxis häufig weiterhin eine Rolle. Umso wichtiger ist es, den Wunsch nach Selbstständigkeit gut vorzubereiten und deutlich zu machen, dass Sie dafür eine fundierte fachliche Begleitung benötigen.
Wer noch genauere Wortlaut-Vorlagen sucht, findet diese im kostenfreien Gesprächsleitfaden.

Schritt 3: Den passenden Träger selbst wählen
Sie haben das Recht, den Träger für Ihr AVGS-Gründercoaching frei auszuwählen. Voraussetzung ist eine gültige AZAV-Zulassung. Nennen Sie deshalb im Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler den Träger Ihrer Wahl konkret und selbstbewusst.

Wichtig zu wissen: Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Lassen Sie sich nicht vorschnell in bestimmte Maßnahmen oder zu einzelnen Bildungsträgern lenken. Ein gutes Gründercoaching sollte fachlich zu Ihrem Vorhaben, Ihrer Persönlichkeit und Ihrem tatsächlichen Unterstützungsbedarf passen – nicht zu internen Empfehlungen oder standardisierten Weiterleitungen.

Schritt 4: Den AVGS-Gutschein ausstellen lassen

Bei Zustimmung erhalten Sie den AVGS-Gutschein beziehungsweise die schriftliche Förderzusage der Agentur für Arbeit. Darin enthalten sind unter anderem der Maßnahmentitel, die genehmigte Stundenanzahl sowie die Gültigkeitsdauer zur Einlösung. Einen festen Träger enthält der Gutschein zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Erst nach Ihrer Entscheidung für einen zugelassenen Bildungsträger wird der Gutschein gemeinsam mit dem entsprechenden Vertrag ergänzt und eingereicht.

Schritt 5: Den AVGS-Gutschein einlösen
Damit das Gründercoaching starten kann, reicht der ausgewählte Träger den AVGS-Gutschein zusammen mit den Vertragsunterlagen bei der Arbeitsagentur zur finalen Bewilligung vor dem Start des Coachings ein. Erst nach dieser Bestätigung ist die Maßnahme offiziell aktiviert und kann beginnen.

Detaillierte Tipps für das Vermittlergespräch finden Sie in unserem Artikel „AVGS beantragen: So überzeugen Sie Ihre:n Arbeitsvermittler:in“.

Was passiert in einer AVGS-Gründungsberatung?

Die Inhalte sind nicht in Stein gemeißelt – sie orientieren sich an Ihrem individuellen Bedarf. Bei 1a-STARTUP umfasst eine AVGS-Gründungsberatung typischerweise:

  • Geschäftsidee ausarbeiten, schärfen und auf Tragfähigkeit prüfen
  • Zielgruppenanalyse und Positionierung (Alleinstellungsmerkmal)
  • Preiskalkulation
  • Markt- und Wettbewerbsanalyse
  • Businessplan-Erstellung – inklusive Finanzplan bzw. Planungskalkulation
  • Marketing- und Vertriebsstrategie
  • Steuerliche und rechtliche Grundlagen (Achtung: Darf keinen Rechtsanwalt oder Steuerberater ersetzen!)
  • Vorbereitung auf den Gründungszuschuss-Antrag (falls relevant)
  • Mentaltraining für Gründer:innen

Das Ergebnis: ein tragfähiger Businessplan und ein klarer Fahrplan für die ersten 12 Monate.

Eine Gründerin kam zu uns, nachdem sie viele Jahre als Angestellte im Personalbereich gearbeitet hatte und nach einer Kündigung vor der Frage stand, ob sie sich wirklich mit ihrem eigenen Coaching-Angebot selbstständig machen sollte. Zu Beginn fehlten ihr Struktur, Klarheit bei der Positionierung und die Sicherheit im Umgang mit der Agentur für Arbeit. Im AVGS-Coaching haben wir gemeinsam ihr Angebot geschärft, den Businessplan erstellt, die Förderstrategie aufgebaut und ihre ersten Marketingmaßnahmen entwickelt. Parallel dazu wurde der Gründungszuschuss erfolgreich bewilligt. Heute arbeitet sie mit eigenen Unternehmenskunden, bietet Workshops und Einzelcoachings an und erzielt bereits im zweiten Jahr stabile Umsätze mit ihrem Business.

AVGS oder Gründungszuschuss – was ist der Unterschied?

Beide Förderungen kommen von der Bundesagentur für Arbeit – aber sie haben unterschiedliche Funktionen:

MerkmalAVGSGründungszuschuss
FormBeratungsgutscheinFinanzielle Förderung
Was bekommen Sie?Kostenfreies CoachingGeld (ALG I + 300 €)
Wann?Vor der GründungDirekt zur Gründung
Dauer1–6 Monate Beratung6 + 9 Monate Auszahlung
VoraussetzungArbeitssuchend/arbeitslosMind. 150 Tage ALG-I-Restanspruch

Die beste Strategie für viele Gründer:innen: Erst den AVGS nutzen, dort den Businessplan mit professioneller Hilfe sauber erarbeiten – und dann mit diesem Businessplan den Gründungszuschuss beantragen. Mehr dazu im Vergleichsartikel „AVGS Gründercoaching oder Gründungszuschuss“.

Was tun, wenn der AVGS-Gutschein abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Die häufigsten Ablehnungsgründe:

  • Vermittlungsvorrang („Sie könnten auch in Anstellung arbeiten“)
  • Zweifel an der Tragfähigkeit der Geschäftsidee
  • Formale Gründe (Frist, falsche Maßnahme beantragt)

Sie haben das Recht auf einen schriftlichen Bescheid – und auf Widerspruch innerhalb eines Monats. Wie Sie einen erfolgreichen Widerspruch formulieren, lesen Sie im Artikel „AVGS abgelehnt – was tun?“.

Sie haben keinen AVGS erhalten, möchten sich aber dennoch professionell auf Ihre Gründung vorbereiten?
In vielen Fällen unterstützen wir Gründerinnen und Gründer mit einer kompakten Kurzberatung dabei, die Unterlagen für die Agentur für Arbeit so aufzubereiten, dass anschließend der Gründungszuschuss beantragt werden kann – inklusive Businessplan und fachkundiger Stellungnahme. Erfahrungsgemäß reichen dafür häufig bereits zwei bis drei intensive Beratungsstunden aus. Voraussetzung ist allerdings die Nutzung unserer erprobten Businessplanvorlage, damit wir effizient und zielgerichtet arbeiten können, ohne uns zunächst in unterschiedlichste externe Vorlagen einarbeiten zu müssen.

Bevor es zur Ablehnung kommt: Bereiten Sie sich richtig vor.

Mit unserem kostenfreien AVGS-Gesprächsleitfaden gehen Sie souverän ins Vermittlergespräch. 13 Seiten kostenfreie Praxisanleitung mit konkreten Formulierungen, Checklisten für Vor- und Nachbereitung und den stärksten Argumenten gegen den Vermittlungsvorrang.
Gesprächsleitfaden zur erfolgreichen AVGS Beantragung

Häufig Fragen zum AVGS-Gutschein

Kann ich mehrere AVGS hintereinander bekommen?
Ja, das ist möglich – etwa wenn die erste Maßnahme einen Schwerpunkt hatte (z. B. Zukunftsperspetkive) und die zweite einen anderen (z. B. Gründung). Voraussetzung: Bedarf und Zustimmung der Arbeitsagentur. Aber Achtung: Budget-Frage. Diese Kombination kommt äußerst selten vor! Besser vorher klar machen, welche Unterstützung durch die Bundesagentur für einen persönlich Vorrang hat.

Was passiert, wenn ich während des Coachings einen Job annehme?
Die Maßnahme wird beendet. Sie zahlen nichts zurück, sofern Sie regulär teilgenommen haben.

Muss ich nach dem AVGS gründen?
Nein. Auch wenn Sie sich nach dem Coaching gegen die Selbstständigkeit entscheiden, gibt es keine Rückzahlungsverpflichtung.

Kann ich den AVGS auch ohne ALG-I-Bezug bekommen?
Ja – als arbeitssuchend gemeldete Person oder über das Jobcenter mit Bürgergeld.

Aus der Praxis: Welche Frage hören wir am häufigsten zum AVGS?„Bekomme ich den AVGS überhaupt, wenn ich eigentlich gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätte?“

Genau diese Frage stellen uns viele Fach- und Führungskräfte. Denn oft geht es nicht darum, dass jemand keinen Job findet – sondern dass die Selbstständigkeit langfristig die bessere berufliche Perspektive ist. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Arbeitsmarktsituation, sondern wie gut die Gründung vorbereitet ist und ob nachvollziehbar dargestellt werden kann, warum der Weg in die Selbstständigkeit sinnvoll und tragfähig ist.

Ihr nächster Schritt zum AVGS

Wenn Sie wissen wollen, ob ein AVGS für Sie infrage kommt, prüfen wir das gerne mit Ihnen. In unserer kostenfreien 15-minütigen Sprechstunde klären wir Ihre persönliche Förderfähigkeit und das weitere Vorgehen.

Seit 2009 habe wir über 1.500 Gründungen begleitet – viele davon mit AVGS-Förderung. Bundesweit. Persönlich. AZAV-zertifiziert.

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Mehr zur AVGS-Gründungsberatung von 1a-STARTUP: AVGS-Gründercoaching

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