Gründungszuschuss der Arbeitsagentur beantragen – von der Antragstellung bis hin zu wertvollen Tipps

Der Gründungszuschuss bietet wertvolle Unterstützung für die finanzielle Stabilität während der Anfangsphase Ihrer Gründung. Erfahren Sie hier alles Wichtige über diese Fördermöglichkeit und die Schritte, die Sie beim Antragsprozess beachten sollten. Informieren Sie sich jetzt, um erfolgreich den Gründungszuschuss zu beantragen!

Gründungszuschuss der Arbeitsagentur

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit:
Ihr Sprungbrett aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit

Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, können Sie den sogenannten Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen. Der Gründungszuschuss ersetzt Ihr Arbeitslosengeld 1 und beinhaltet zusätzliche Mittel zur sozialen Absicherung.

Der Gründungszuschuss soll in der Anfangszeit Ihre Liquidität unterstützen, da in dieser Zeit die Auftragslage oft nicht ausreicht, um die finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur ist. Das bedeutet, dass Sie zwar einen Antrag stellen können, jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf den Gründungszuschuss haben, selbst wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Das Arbeitslosengeld und der Gründungszuschuss sind steuerfrei und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Da es sich um eine Ermessensleistung handelt, kann es manchmal schwierig sein, den Gründungszuschuss zu erhalten. Unsere Erfolgsquote in der Gründungsberatung für den Zuschuss beträgt 100%.

Die Arbeitsagentur muss abwägen, wie lange es voraussichtlich dauern wird, bis Sie von Ihrer Selbstständigkeit leben können. Zu hohe Einnahmen können jedoch auch zur Ablehnung führen, da in diesem Fall die Förderung möglicherweise nicht benötigt wird. Insbesondere in Branchen mit guten Verdienstmöglichkeiten, bei der Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder beim Wechsel von einer nebenberuflichen zur hauptberuflichen Selbstständigkeit kann es schwierig sein, eine Förderung zu erhalten. Es ist jedoch keineswegs unmöglich, sondern es gilt, die geltenden Richtlinien zu beachten.

Die Arbeitsagentur priorisiert normalerweise die Vermittlung in den Arbeitsmarkt.

Es ist möglich, dass Sie zusätzlich einen internen Fragebogen ausfüllen müssen, um die Begründung für die Förderung zu erläutern. In einem gut strukturierten Businessplan haben Sie diese Fragen bereits berücksichtigt. Wenn Sie von Anfang an im Gespräch mit der Arbeitsagentur die richtigen Weichen stellen, steht einer erfolgreiche Beantragung des Gründungszuschuss nichts im Wege.

  • Starthilfe aus der Arbeitslosigkeit: Der Gründungszuschuss unterstützt den Start in die Selbstständigkeit.
  • Kein Rechtsanspruch: Möglichkeit zur Antragstellung, auch ohne garantierten Anspruch auf Förderung.
  • Ausgewogene Einkommensdarstellung: Erfolgschancen hängen von der Darstellung der Einkommenssituation ab.
  • Wichtige Businessplan-Details: Ein guter Businessplan kann die Notwendigkeit der Förderung begründen.
  • Steuerfreie Förderung: Sowohl Arbeitslosengeld als auch Gründungszuschuss sind steuerfrei und nicht rückzahlbar.
  • Unbegrenzter Umsatz: Zum Gründungszuschuss können dann Sie unbegrenzt Umsatz generieren.
  • AVGS: Ein Aktivierungsgutschein kann für die Gründungsberatung zum Gründungszuschuss genutzt werden.
  • Starthilfe: Mit dem Gründungszuschuss ist dann die Arbeitslosigkeit beendet.

FAQ und Tipps zum Gründungszuschuss

Die Höhe des Gründungszuschuss richtet sich nach dem Arbeitslosengeld-Anspruch I (ALG I) und somit nach dem vorherigen Einkommen.

Der Gründungszuschuss teilt sich in zwei Phasen auf:

Phase 1:
Zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit haben Sie die Möglichkeit, sechs Monate lang einen Gründungszuschuss in Höhe des Arbeitslosengelds I plus 300 Euro für die Sozialversicherungsbeiträge zu erhalten. Nachdem Sie sich selbstständig gemacht haben, übernimmt die Arbeitsagentur nicht mehr die Sozialversicherungsbeiträge für Sie. In der Regel benötigen Sie allein für die Kranken- und Pflegeversicherung die Pauschale von 300 Euro. Ein großer Vorteil gegenüber dem Arbeitslosengeld besteht darin, dass Sie nach der Genehmigung grundsätzlich in der Selbstständigkeit unbegrenzt hinzuverdienen können, ohne dass der Gründungszuschuss gekürzt wird.

Phase 2:
Am Ende der initialen sechsmonatigen Gründungszuschuss Grundförderung haben Sie die Möglichkeit, bei Vorlage von Nachweisen über Ihre geschäftlichen Aktivitäten eine Verlängerung um weitere 9 Monate für den Pauschalbetrag von 300 Euro zu beantragen. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie in der Lage sein, eigenständig zu wirtschaften. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen.

Tipp: Die Beantragung einer Beratungsförderung ist unabhängig von der Gewährung des Gründungszuschuss, wenn Sie z.B. in der Startphase feststellen, dass Ihre Marketingplanung nicht greift.

 

Voraussetzung Nr. 1: Arbeitslosengeld-I Anspruch
Zum Zeitpunkt Ihrer Gründung müssen Sie mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein und noch über mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verfügen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen für den Gründungszuschuss vor Ihrer Gründung bei der Arbeitsagentur eingereicht werden muss.

Es gibt auch verschiedene vorbereitende Maßnahmen, die in Ausnahmefällen nicht förderungsschädlich sind, solange sie vor der Antragstellung stattfinden. Mit dem offiziellen Gründungsdatum endet Ihre Arbeitslosigkeit und die Auszahlung des Arbeitslosengeldes.

Fallstricke: Sperrzeiten und Ruhezeiten
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in jedem Fall innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend melden müssen, sobald Sie arbeitslos werden. Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sie selbst aussprechen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie sich umgehend bei der zuständigen Arbeitsagentur melden, um eine mögliche Sperrfrist zu vermeiden.

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie bei Selbstkündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags ohne einen wichtigen Grund (z.B. aufgrund von Mobbing oder Umzug) eine dreimonatige Sperrfrist drohen kann. Während dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld und müssen selbst die Sozialversicherungsbeiträge tragen. Es gibt jedoch Lösungsmöglichkeiten, die es in Betracht zu ziehen gilt, bevor Sie diesen Weg einschlagen und den ersten Kontakt mit der Arbeitsagentur herstellen.

Berücksichtigen Sie sogenannte Ruhezeiten, da Sie erst nach deren Ablauf Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und zu diesem Zeitpunkt auch erst mit der Gründung beginnen können. Ruhezeiten können beispielsweise aufgrund noch ausstehender Urlaubsansprüche oder einer Freistellung, während der Sie weiterhin Gehalt beziehen, entstehen.

Der Antrag auf Gründungszuschuss kann erst nach Ablauf der Sperrfrist oder Ruhezeit gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass sich der Gesamtanspruch auf Arbeitslosengeld möglicherweise um diese Zeiten verringert.

Voraussetzung Nr. 2: Sie machen sich hauptberuflich selbstständig
Der Gründungszuschuss unterstützt die hauptberufliche Selbstständigkeit, vorausgesetzt, die selbstständige Tätigkeit beansprucht mehr als 15 Stunden pro Woche. Bei dieser Vorgabe müssen wir immer ein wenig schmunzeln, da dies in vielen Fällen anfänglich das tägliche Pensum ist.
Vor der hauptberuflichen Selbstständigkeit ist es jedoch möglich, nebenberuflich selbstständig tätig zu sein, auch wenn in diesem Stadium keine Förderung beantragt werden kann. Die Hürde für die Genehmigung des Gründungszuschusses kann jedoch etwas höher sein, und es ist wichtig, eine plausible Begründung für diese Entscheidung vorzulegen. Der Grund "ich wollte mich schon immer mal selbstständig machen" gehört leider nicht dazu.

Voraussetzung Nr. 3: Businessplan und fachkundige Stellungnahme
Die Arbeitsagenturen fördern ausschließlich Gründungsvorhaben, die als förderungswürdig erachtet werden und langfristigen Erfolg versprechen. Es wird dabei angenommen, dass eine angemessene Anlaufphase erforderlich ist.

Im Businessplan sollte klar erkennbar sein, wann und wie Sie Ihre Ziele erreichen möchten. Die finanzielle Planung im Businessplan erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von 24 Monaten.

Die Einschätzung der Realisierbarkeit des Gründungsvorhabens und der Zukunftsaussichten erfordert eine fachkundige Beurteilung und kann von den Arbeitsagenturen allein nicht vorgenommen werden. Wir bieten Ihnen gerne unsere kostenfreie Businessplan Vorlage mit Ausfüllhilfe an, die Sie gut auf Ihre Existenzgründung und den Antrag zum Gründungszuschuss vorbereitet.

Unsere Erfolgsquote als Fachkundige Stelle bei der Beantragung des Gründungszuschusses beträgt 100 %!

 

 

Der richtige Weg liegt für die erfolgreiche Beantragung liegt wie so oft in der Mitte.

Wenn Ihre Kunden nicht bereits Schlange stehen, ist es ratsam, die Gründung nicht zu überstürzen. Nehmen Sie sich einige Wochen Zeit, um Ihr Vorhaben sorgfältig vorzubereiten und einen detaillierten Businessplan zu erstellen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie von Anfang an die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge unternehmen.

Es ist wichtig, die Vorlaufzeit nicht zu unterschätzen, die Sie benötigen, um sich in Ihrer neuen beruflichen Situation einzuleben, selbst wenn Ihnen der Gründungsbereich aufgrund Ihrer vorherigen Tätigkeit vertraut ist.

Nehmen Sie rechtzeitig die Arbeitsagentur mit ins Boot und informieren Sie diese nicht auf den letzten Drücker über Ihren Plan. Ein gut durchdachter, professioneller und ausgearbeiteter Businessplan ist schon die „halbe Miete“. Den Antrag für den Gründungszuschuss erhalten Sie bei Ihrem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit auf Sie personalisiert.

Es ist ratsam, die Arbeitsagentur zum richtigen Zeitpunkt in Ihre Pläne einzubeziehen und sie nicht erst im letzten Moment vor dem Gründungsdatum zu informieren, aber eben auch nicht am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Ein gut durchdachter, professioneller und umfassender Businessplan ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum Erfolg. Den Antrag für den Gründungszuschuss erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit, denn er wird speziell auf Ihre Daten zugeschnitten. Die Antragsunterlagen für den Gründungszuschuss gibt es leider nicht grundsätzlich zum Download.

Versuchen Sie nicht, gleichzeitig Bewerbungen zu schreiben und Ihre Gründung voranzutreiben. Stattdessen sollten Sie sich bewusst für einen Weg entscheiden und sich voll und ganz darauf konzentrieren, ihn erfolgreich umzusetzen. Erfolg wird nur dann eintreten, wenn Sie Ihre volle Energie und Konzentration auf eine Sache richten.

Im Falle einer Ablehnung des Gründungszuschusses bleibt die Gründung dennoch möglich, allerdings ohne die finanzielle Unterstützung des Gründungszuschusses. Die Zahlungen der Agentur für Arbeit entfallen dann vollständig, und auch das Arbeitslosengeld wird nicht mehr weitergezahlt. Daher ist eine sorgfältige Vorbereitung von entscheidender Bedeutung.

Eine alternative Möglichkeit, wenn Sie nicht in Vollzeit gründen und keinen Gründungszuschuss erhalten, besteht darin, weiterhin Arbeitslosengeld zu beziehen und während dieser Zeit nebenberuflich zu gründen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Einnahmen aus Ihrer Selbstständigkeit vom Arbeitslosengeld I abgezogen werden. Der Freibetrag beträgt 165 Euro, was bedeutet, dass Sie bis zu diesem Betrag hinzuverdienen können, ohne dass dies Ihr Arbeitslosengeld beeinflusst. Es ist jedoch ratsam, diesen Prozess sorgfältig zu planen und zu überlegen, wie Sie mit potenziellen Kunden kommunizieren, um einen professionellen Eindruck zu hinterlassen, auch wenn Sie noch nicht in Vollzeit tätig sind. Im Falle einer Ablehnung besteht auch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

In jedem Fall bleibt die gute Vorbereitung und Kommunikation von großer Bedeutung. Sie ist nicht nur entscheidend für den Erfolg Ihres Vorhabens, sondern auch für die Genehmigung des Gründungszuschusses, um Ihr Vorhaben finanziell zu unterstützen.

In einigen Gründungssituationen mag der Gründungszuschuss möglicherweise monetär nicht so attraktiv erscheinen. Es ist ratsam, alle Möglichkeiten und Optionen sorgfältig mit Ihrer Gründungsberatung zu besprechen.

Wenn Sie von Anfang an professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um die richtigen Weichen zu stellen und einen überzeugenden Businessplan vorzulegen, erhöhen Sie Ihre Chancen, den Gründungszuschuss erfolgreich zu erhalten.

In Ihrem ersten Termin bei der Arbeitsagentur wird die Richtung eingeschlagen, die den weiteren Verlauf Ihrer Gründung und den Gründungszuschuss beeinflussen. Unsere Gründungsberatung und fachkundige Stellungnahme sind von der Arbeitsagentur anerkannt und können mit regionalen staatlichen Beratungszuschüssen oder einem AVGS der Agentur für Arbeit zu 100% bundesweit gefördert werden.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder individuelle Fragen haben, zögern Sie nicht, uns unverbindlich zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie können sich mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung absichern, um im Falle der Aufgabe Ihrer Selbstständigkeit (egal aus welchem Grund) und einer Rückkehr in die Arbeitslosigkeit finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dies bietet vielen Gründer:innen ein zusätzliches Sicherheitsgefühl.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich im Versicherungsfall dann nach Ihrer formalen Ausbildung, nicht nach dem bereits bekannten Arbeitslosengeld 1.

Der monatliche Beitrag für 2024 beträgt 91,91 Euro (West) bzw. 90,09 Euro (Ost). Für Gründerinnen und Gründer gibt es eine Sonderregelung. Sie zahlen im Jahr der Gründung den hälftigen Beitrag. 

Es ist wichtig, die Beitrittserklärung innerhalb der ersten drei Monate nach der Gründung abzugeben. Damit verpflichten Sie sich, für die nächsten fünf Jahre Beiträge zu zahlen.  Daher sollten Sie sorgfältig abwägen, ob sich diese Investition für Sie lohnt und ob die Chancen, dann wieder eine Anstellung zu finden, gegeben sind. Beachten Sie, dass der Versicherungsbeitrag steuerlich geltend gemacht werden kann.

Es besteht die Möglichkeit, eine Gründungsberatung, die im Zusammenhang mit der Beendigung der Arbeitslosigkeit steht, mithilfe eines sogenannten AVGS-Gutscheins (Aktivierungsgutschein) der Arbeitsagentur vollständig finanzieren zu lassen. Es sollte beachtet werden, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf diese Beratungsförderung gibt.

Es ist entscheidend zu wissen, wie der Antragsprozess und die Argumentationsweise für eine Förderung ablaufen, um die besten Chancen auf eine Bewilligung zu haben. Je besser Sie die richtige Vorgehensweise und Argumente kennen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Förderung.

Wir sind als DEKRA-zertifizierter Träger zugelassen, um eine AVGS Beratung durchzuführen und Sie bei diesem Prozess zu unterstützen.

Holen Sie sich professionelle Hilfe und eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit

Bedeutung der Fachkundigen Stellungnahme

Die fachkundige Stellungnahme, auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt, ist ein entscheidendes Dokument für die Beantragung des Gründungszuschusses oder Einstiegsgeldes. Unsere Anerkennung als Fachkundige Stelle durch die Arbeitsagentur ermöglicht es uns, Ihren Businessplan auf Tragfähigkeit zu überprüfen. Die sorgfältige und unabhängige Prüfung Ihres Businessplans und Konzepts erfolgt dabei losgelöst von unseren Seminaren oder Workshops.

Kosten der Fachkundigen Stellungnahme

Obwohl die fachkundige Stellungnahme bei öffentlichen Stellen in der Regel kostenfrei erhältlich ist, ist es wichtig zu bedenken, dass institutionelle Berater oft nicht selbständig tätig sind und somit möglicherweise wichtige Einblicke in die Selbstständigkeit fehlen könnten. Seien Sie vorsichtig bei Pauschalangeboten im Internet, da diese oft kein wirkliches Interesse an der Funktionalität und Umsetzbarkeit Ihres Konzepts haben.

Risiken eines unzureichend geprüften Businessplans

Ein unzureichend geprüfter Businessplan kann später erhebliche finanzielle Belastungen verursachen und im schlimmsten Fall dazu führen, dass Ihr Vorhaben scheitert. Erfahrene und fachkundige Stellen, die über genaue Kenntnisse der Verwaltungspraxis der Arbeitsagenturen verfügen, können das Risiko einer Ablehnung Ihres Gründungszuschusses erheblich verringern. Daher ist es von großer Bedeutung, auf Qualität und Erfahrung zu achten.

Beratung und Fördermittel Arbeitsagentur

Für die Beratung durch erfahrene Unternehmensberater, die als fachkundige Stellen, wie wir es sind, zugelassen sind, stehen neben dem AVGS-Gutschein auch öffentliche Fördermittel zur Verfügung. Die Kosten für die Prüfung Ihres Businessplans variieren je nach Art und Umfang des Vorhabens. Die Höhe der nutzbaren Fördermittel hängt vom Einzelfall ab. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit einer Gründungsberaterin oder einem Gründungsberater auf und holen Sie sich Feedback zu Ihrem Gründungsvorhaben ein.

Sichern Sie Ihren Erfolg: Fachkundige Stellungnahme für Ihren Gründungszuschuss

Nutzen Sie unsere Expertise für eine fachkundige Stellungnahme, die Ihre Chancen auf den Gründungszuschuss deutlich erhöht. Unsere erfahrenen Berater prüfen Ihr Konzept detailliert und bieten Ihnen ein anerkanntes Zertifikat, das entscheidend für Ihren Antrag ist.

Vermeiden Sie Risiken durch unsere qualifizierter Beratung und stellen Sie sicher, dass Ihr Businessplan alle Anforderungen erfüllt. Kontaktieren Sie uns jetzt, um von unserer Erfahrung zu profitieren und Ihr Gründungsvorhaben auf eine solide Basis zu stellen.

Dagmar Schulz
Gründerin von
1a-STARTUP
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