Gründungszuschuss der Arbeitsagentur beantragen – von der Antragstellung bis hin zu wertvollen Tipps
Lernen Sie, wie Sie die Förderung optimal für Ihre Gründung nutzen können und was es bei der Beantragung zu beachten gilt. Informieren Sie sich jetzt!

Was ist der Gründungszuschuss?
Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, können Sie den sog. Gründungszuschuss beantragen, dafür fällt dann zunächst das ALG I weg. Der Gründungszuschuss soll in der Anfangszeit Ihre Liquidität unterstützen, wenn naturgemäß die Auftragslage noch nicht ausreicht, um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur. Auf den Gründungszuschuss selber haben Sie keinen Rechtsanspruch, auch wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, jedoch haben Sie einen Rechtsanspruch einen Antrag zu stellen.
Das Arbeitslosengeld sowie der Gründungszuschuss sind steuerfrei und nicht rückzahlbar.
Aufgrund der Tatsache, dass es eine Ermessensleistung ist, ist es mitunter schwierig in den Genuss des Gründungszuschuss zu gelangen.
Es ist eine Gratwanderung der Arbeitsagentur darzulegen, dass es nicht zu lange dauern wird, um von der Selbstständigkeit leben zu können. Andererseits können aber auch zu hohe Einnahmen zur Ablehnung führen, weil dann die Förderung gar nicht erst benötigt wird.
Besonders schwierig ist es beispielsweise in den gedacht gut verdienenden Branchen, bei der Übernahme eines Betriebes oder vom beim Wechsel der nebenberuflichen in die hauptberufliche Selbstständigkeit eine Förderung zu erhalten.
Die Berater sind angehalten, der Vermittlung in den Arbeitsmarkt den Vorrang zu geben!
Es ist auch möglich, dass Sie einen zusätzlichen internen Fragebogen ausfüllen müssen, mit dem die Förderung zusätzlich begründet werden soll. In einem guten und ordentlichen Businessplan haben Sie sich ohnehin mit diesen Fragen auseinandergesetzt.
FAQ und Tipps zum Gründungszuschuss
Die Höhe des Gründungszuschuss richtet sich nach dem Arbeitslosengeld-Anspruch I (ALG I) und somit nach dem vorherigen Einkommen.
Der Gründungszuschuss teilt sich in zwei Phasen auf:
Phase 1:
Zunächst können Sie sechs Monate lang in Höhe des ALG I zzgl. 300 Euro als Gründungszuschuss für die Sozialversicherungsbeiträge erhalten. Sobald Sie sich selbstständig machen, zahlt die Arbeitsagentur nicht mehr die Sozialversicherung für Sie. Allein mit den Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung werden Sie in der Regel die 300 Euro Pauschale benötigen.
Ihr Vorteil gegenüber dem Arbeitslosengeld: Einmal genehmigt, dürfen Sie im Prinzip beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Kürzung des Gründungszuschusses kommt.
Phase 2:
Gegen Ende der sechsmonatigen Grundförderung können Sie bei Nachweis der geschäftlichen Aktivitäten für den Pauschalbetrag (300 Euro) eine Verlängerung für weitere 9 Monate beantragen.
Danach müssen Sie auf eigenen Beinen stehen können. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie ergänzend Arbeitslosengeld Il beantragen.
Holen Sie sich professionelle Hilfe und eine fachkundige Stellungnahme
Bei uns erhalten Sie die sog. fachkundige Stellungnahme, oder auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt, die Sie unter anderem benötigen, um den Gründungszuschuss / Einstiegsgeld zu erhalten. Unsere fachkundige Stellungnahme ist ein von der Arbeitsagentur anerkanntes Zertifikat.
Die Prüfung Ihres Businessplans und Konzeptes, die hierzu erforderlich ist, führen wir unabhängig von der Teilnahme eines Seminars oder Workshops bei uns durch.
Bei den öffentlichen Stellen kostet die fachkundige Stellungnahme i.d.R. nichts. Bedenken Sie, dass institutionelle Berater nicht selbstständig sind. Ihnen fehlt daher häufig ein wesentlicher Blickwinkel der eigenen Selbstständigkeit. Das sollten Sie beachten.
Achtung vor den sog. Pauschalangeboten für die fachkundige Stellungnahme im Internet, denn die haben i.d.R. kein wirkliches Interesse daran, dass Ihr Konzept "funktioniert" und auch in der Praxis realisierbar ist.
Ein nicht auf Herz und Nieren durchleuchteter Plan kann Sie in der Zukunft teuer zu stehen kommen - im Ernstfall bis zum Scheitern Ihres Vorhabens.
Tipp: Eine erfahrene, fachkundige Stelle kann durch genaue Kenntnis der Verwaltungspraxis in den Arbeitsagenturen das Risiko einer Ablehnung des Gründungszuschusses deutlich senken.
Für die Beratung mit Praxis Know-how von Unternehmens- und Steuerberatern, die wenn Sie zugelassen sind, auch die fachkundige Stellungnahme abgeben können, stehen öffentliche Fördermittel zur Verfügung. Die Kosten für diese Prüfung Ihres Businessplanes richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens. In welcher Höhe Fördermittel für eine Beratung genutzt werden können, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Tipp: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Gründungsberaterin –berater Ihrer Wahl auf und holen Sie sich Feedback zu Ihrem Gründungsvorhaben und zur zielgerichteten Vorgehensweise.
Gründungszuschuss erfolgreich beantragen
Erfahren Sie in unserem neuen Videokurs alles Wissenswerte zum Thema Gründungszuschuss und lernen Sie, wie Sie erfolgreich einen Antrag stellen. Der Kurs ist speziell für angehende Gründer:innen konzipiert und gibt Ihnen wertvolle Tipps und Informationen um die Bewilligung für Ihren Gründungszuschuss zu erhalten.
Themen des Video-Kurses:
Definition Gründungszuschuss
Förderphasen und Höhe
Voraussetzungen für die Beantragung
Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung
Fachkundige Stellungnahme
Ausfüllhilfe Antragsformulare
Fehler vermeiden
Tipps zur Beantragung
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