Wichtige Neuerungen für Selbstständige: Das ist 2020 anders.

Das ist eine äußerst hilfreiche Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen für Selbstständige und Unternehmer. Von der Erhöhung der Grenze für Kleinunternehmer bis hin zu neuen Bemessungsgrößen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, gibt es eine Vielzahl von Informationen, die für Selbstständige relevant sind. Auch die Änderungen im Bereich der Kassensicherungsverordnung und der Umsatzsteuer auf eBooks sind von Bedeutung. Danke für das Teilen dieser nützlichen Zusammenstellung!

Von
Dagmar Schulz
24. Januar 2020
Minuten
Wichtige Änderungen für Selbstständige

Inhaltsübersicht

Jedes Jahr treten Neuregerungen/Änderungen in Kraft, die Selbstständige „auf dem Schirm“ haben sollten – unter Umständen lässt sich bares Geld sparen. Damit Sie keine wichtige Neuregelung verpassen, haben wir die wichtigsten für Sie zusammengefasst: 

Grenze für Kleinunternehmer wurde erhöht

Als Kleinunternehmer gelten all diejenigen Selbstständigen, die im Vorjahr nicht über 17.500 Euro kamen und in diesem Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro Umsatz erzielen werden. Der Grenzwert wurde nun von 17.500 auf 22.000 Euro erhöht. Ein Vorteil der Kleinunternehmerregelung: Auf Rechnungen muss keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden und es muss auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden. Gerade wer viele Privatpersonen als Kunden hat, kann so deutlich niedrigere Preise anbieten. Ein Nachteil: Kleinunternehmer können keine Vorsteuer (das ist die MwSt der Rechnungen, die Sie bezahlen) geltend machen, gerade bei hohen Ausgaben kann dies ins Gewicht fallen. Und – nicht zu vergessen die Wirkung, wenn man als Kleinunternehmer auftritt.

Verpflegungsmehraufwendung steigt

Wer oft geschäftlich unterwegs ist, kann sich über einen Anstieg der Pauschbeträge um 2 bzw. 4 Euro freuen. Bei einer 1-Tages-Reise (mind. 8 Stunden) beträgt der Pauschbetrag zukünftig 14 statt bisher 12 Euro. Dieser Betrag gilt bei einer mehrtägigen Reise auch für den An- und Abreisetag. Für Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden gilt im Rahmen mehrtägiger Reisen künftig ein Pauschbetrag von 28 statt bisher 24 Euro.

Neue Bemessungsgrößen für die Kranken- und Pflegeversicherung

Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige steigt die sogenannte Bezugsgröße in diesem Jahr auf 3.185 Euro. Damit steigt auch die Mindestbemessungsgröße, weil anhand dieser Summen die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung errechnet werden.
Dadurch ergibt sich bei einem Krankenversicherungssatz von 15,7 % ein monatlicher Mindestbeitrag von 167 Euro. Für die Pflegeversicherung ergibt sich bei einem Prozentsatz von 3,05 (für Kinderlose 3,3 %) ein Betrag von mindestens 32 bzw. 35 Euro. Das ergibt eine Gesamtsumme für Kranken- und Pflegeversicherung von mindestens 200 Euro. Selbstständige mit hohem Umsatz zahlen künftig aufgrund der neuen Beitragsbemessungsgrenze i. H. v. 4.687,50 Euro höchstens 890 Euro. Wer unter der Gewinngrenze von 455 Euro bleibt und auch ansonsten keine Einkünfte hat, ist über seinen gesetzlich versicherten Ehepartner bei gleichem Leistungsumfang kostenfrei mitversichert.

Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

Auch hier haben sich die Bemessungsgrenzen geändert, auf 6.900 Euro in den west- und 6.450 Euro in den ostdeutschen Bundesländern. Bei einem Beitragssatz von 18,6 % ergibt sich daraus ein Höchstbetrag von 1.283 Euro/1.200 Euro (West/Ost). Der Mindestbeitrag (Einkommen unter 450 Euro) liegt bei 84 Euro. Für freiwillige Mitglieder der Rentenversicherung gibt es auch die Möglichkeit, den Regelbeitrag von 592 Euro zu wählen.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

In diesem Jahr sinken die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 2,5 auf 2,4 %. Entscheidend für die Beitragshöhe ist die gleiche Bezugsgröße wie bei Kranken- und Pflegeversicherung, nämlich 3.185 Euro. Unabhängig von der Höhe des Gewinns ergibt sich dadurch ein Beitrag in Höhe von 77 Euro (Ost: 72 Euro). Wichtiger Hinweis: In den ersten beiden Jahren nach der Gründung ist der Beitrag auf die Hälfte reduziert und beträgt 38 bzw. 36 Euro.

Meisterpflicht für 12 Gewerke kehrt zurück

In einem unserer Blogs haben wir Ende des letzten Jahres ausführlich darüber berichtet. Wer sich in einem der folgenden 12 Handwerksberufe selbstständig machen möchte, muss ab diesem Jahr einen Meistertitel innehaben:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Parkettleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger
  • Raumausstatter
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Behälter- und Apparatebauer • Böttcher • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Eine weitere Möglichkeit ist, eine Meisterin oder einen Meister als Betriebsleiter oder einen staatlich geprüften Ingenieur, Techniker oder einen anderen berechtigten Handwerker einzustellen. Hier geht es noch einmal zu unserem ausführlichen Artikel zum Thema: Blog Meisterpflicht.

Bonpflicht und Update von PC- und Registrierkassen

Mit dem 1. Januar 2020 ist die Kassensicherungsverordnung in Kraft getreten, um Steuerhinterziehung zu verhindern. Jeder Kunde muss fortan einen Beleg (kann nach Einverständnis auch elektronisch erfolgen) nach seinem Kauf erhalten. Gerade viele Bäcker beklagen sich über diese Neuregelung, da sie viel Papier erzeugt und kaum ein Kunde einen Beleg über seine Backwaren wünscht. Wer allerdings ein elektronisches Kassensystem verwendet, ist an die neue Verordnung gebunden (eine Befreiung ist unter gewissen Umständen nach Zustimmung der zuständigen Behörde möglich). Zudem müssen alle „elektronischen Aufzeichnungssysteme“, d. h. sämtliche PC- und Registrierkassen, seit Beginn des Jahres über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Da diese allerdings momentan noch nicht ausreichend verfügbar sind, hat das Bundesfinanzministerium eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2020 gesetzt. Diese gilt nicht für Kassen, die entweder nicht aufrüstbar sind oder vor dem 26.11.2010 gekauft wurden. In diesen Fällen sind Selbstständige verpflichtet, ein entsprechendes Neugerät anzuschaffen. Achtung: Ab 2020 drohen für Unternehmer bei fehlerhafter Kassenführung höhere Bußgelder. Wurden bisher 5.000 Euro fällig, muss nun 5 mal so viel, also 25.000 Euro Strafe, gezahlt werden, wenn eine unzureichende Kassenführung festgestellt wird.

Umsatzsteuer auf eBooks sinkt

Bisher galt für alle Zeitungen, Zeitschriften und Bücher in elektronischer Form ein Umsatzsteuersatz von 19 %, im Gegensatz zu 7 % auf Medien in Printform. Bereits seit Mitte Dezember 2019 gilt für so gut wie alle Medien der ermäßigte gleiche Umsatzsteuersatz.

Paketversand wird teurer

Wer viele Waren per Paket versendet, wird die Erhöhung sicher bemerken. Kostete das Päckchen in der Größe M bisher 4,50 Euro, werden nun 4,79 Euro fällig. Pakete bis 10 kg werden 1 Euro teurer (jetzt 10,49 Euro), der Preis für Pakete bis 31,5 kg steigt sogar um 2 Euro auf 18,49 Euro. Darüber hinaus sind die Preise für viele andere Leistungen ebenfalls gestiegen, so ist das Porto für Standardbriefe bereits Mitte 2019 von 70 auf 80 Cent erhöht worden. Tipp: Viele Produkte sind online günstiger. Bei Paketversand kann sich auch ein Blick auf alternative Anbieter lohnen.

Bahntickets werden günstiger

Da der Mehrwertsteuersatz auf Bahnfahrten seit dem 1.1. von 19 auf 7 % gesunken ist, werden Bahntickets im Schnitt um 10 % günstiger. Auch die Preise für Bahncards sollen dadurch sinken. Selbstständige sollten für sich ausrechnen, ob sie bei manchen Fahrten sparen können, wenn sie das Auto stehen lassen und stattdessen den Zug nehmen. Oft kann zusätzlich gespart werden, wenn online gebucht wird. Auch können Fahrten zu bestimmten Zeiten durch Sonderaktionen günstiger sein.

Weitere Änderungen im Kurzüberblick

  • Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt
  • Mindestausbildungsvergütung tritt in Kraft Reduzierter Steuersatz bzw. befristete Steuerbefreiung bei Dienstfahrrädern, Elektro- und Hybridfirmenwagen, die auch privat genutzt werden
  • Sonderabschreibung bei Elektrolieferfahrzeugen
  • Höherer Freibetrag für die betriebliche Gesundheitsförderung
  • Verbot von Plastiktragetaschen Ob und in wieweit Sie von den Änderungen betroffen sind, sollten Sie bei Unsicherheiten immer mit den entsprechenden Behörden bzw. Ihrem Steuerberater klären.

Mit 1a-STARTUP immer auf dem Laufenden bleiben Dagmar Schulz von 1a-STARTUP ist immer auf dem neusten Stand, was Änderungen für Selbstständige bzw. für Gründer angeht. Wann immer es wichtige Änderungen gibt, informiert Sie der 1a-STARTUP Newsblog und Newsletter über aktuelle Neuerungen und gibt dabei noch nützliche Tipps zu allen Themen rund um die berufliche Selbstständigkeit.

Schreiben Sie mir gerne eine Nachricht oder nutzen Sie gerne direkt meinen Buchungskalender für ein kostenfreies Erstgespräch.

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