Unternehmerkredit Plus – ein neues Produkt der KfW

Der KfW Unternehmerkredit Plus, eingeführt im Dezember 2014, bietet besonders zinsgünstige Finanzierungen für innovative mittelständische Unternehmen und Freiberufler in Deutschland. Das Programm richtet sich an Unternehmen mit einer nachgewiesenen Unternehmenshistorie und Innovationsfähigkeit. Es fördert Investitionen und Betriebsmittel, mit Ausnahme von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Von
Dagmar Schulz
7. Oktober 2014
Minuten
Informationen zum KfW Unternehmerkredit für Gründung gibt es hier.

Inhaltsübersicht

Die KfW führt zum 1. Dezember 2014 einen neuen Förderkredit zur Stärkung innovativer Unternehmen ein.

Der neue Förderkredit KfW Unternehmerkredit Plus verhilft innovativen mittelständischen Unternehmen sowie Freiberuflern zu besonders zinsgünstigen Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln in Deutschland. Überdies werden die durchleitenden Kreditinstitute zu 50% durch eine obligatorische Haftungsfreistellung von den Risiken entlastet.
Der Kreditmindestbetrag für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU beträgt 25.000 EUR und maximal sind 7,5 Mio. EUR möglich.

Wer kann Förderkredit Anträge stellen?

Das Programm wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und Freiberufler, die in der Regel seit mindestens 3 Jahren bestehen beziehungsweise am Markt aktiv sind, mindestens aber über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügen.

Voraussetzung für den Kredit ist, dass das Unternehmen innovativ ist.

Hierzu muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt werden:
•    Das Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Durchschnitt mehr als 20 % per anno gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl).

•    Das Unternehmen hat im letzten Jahr FuE-Ausgaben in Höhe von mindestens 20 % des beantragten Kreditvolumens getätigt.

•    Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten Zuschüsse, Kredite / Bürgschaften aus europäischen / nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.

•    Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis erhalten.

•    In den letzten 24 Monaten wurde ein Patent erteilt.

•    An dem Unternehmen ist ein (innovation driven) Venture Capital Fonds beteiligt.

•    Das Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz in einem “Wissenschafts-, Technologie- oder Innovationspark”.

Was wird mit dem KfW Kredit gefördert?   

− Investitionen (im Anlagevermögen aktivierungsfähige Aktiva)
− Betriebsmittel

Von einer Förderung ausgeschlossen sind nachfolgend genannt

− Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (diese können ggf. mit KfW-Programm ‘Erneuerbare Energien’ gefördert werden).
− Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.

Kombination mit anderen Fördermitteln oder Förderkrediten?

Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Ausgenommen ist jedoch die Kombination der Finanzierung eines Vorhabens aus einem KfW-Unternehmerkredit Plus mit anderen haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW.

Die Produktbedingungen sehen bei Investitionsfinanzierungen eine Kreditlaufzeit von 7 Jahren und bei Betriebsmitteln von 5 Jahren vor.
Mit der neuen 7-jährigen Kreditlaufzeit können Investitionen zukünftig mir einer mittleren Laufzeit finanziert werden.
Das Anbieten der Haftungsfreistellung für Betriebsmittel mit einer Laufzeit von 5 Jahren eröffnet zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten.

Weitere Informationen und Details erhalten Sie auf der Seite der KfW: www.kfw.de

Schreiben Sie mir gerne eine Nachricht oder nutzen Sie gerne direkt meinen Buchungskalender für ein kostenfreies Erstgespräch.

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