Die Unsicherheit ist gerade bei Solo-Selbstständigen groß, ob die Soforthilfe beantragt werden darf. Seit Montag dem 30.03.2020 kann die Soforthilfe der Bundesregierung beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt über das jeweilige Bundesland.
Insbesondere nach dem Hinweis vom BMWi, dass die Soforthilfe kein Umsatzersatz darstellt und nur für die Betriebskosten gedacht ist, wirft viele Fragen auf. Die Soforthilfe greift bei Liquiditätsproblemen durch massiven Umsatzrückgang.
Die Soforthilfe stellt einen Zuschuss auf Vertrauensbasis dar, um Existenzen von Selbstständigen zu sichern. Es ist zu erwarten, dass bei Solo-Selbstständigen hierbei auch die privaten Kosten (Miete, Haushalt, Rechnungen) beglichen werden können. Denn Sie als Solo-Selbstständiger müssen ja mit Ihrer Privatentnahme (Ihrem Unternehmerlohn), Ihre Existenz bestreiten können.
Bislang ist bei Antragstellung nicht vorgesehen, das ein Nachweis erfolgen muss.
Das BMWi beantwortete mir die Frage, ob private Rücklagen zuerst aufgebraucht werden müssen, mit einem klaren Nein.
Wenn Sie heute absehen können, dass Sie voraussichtlich nicht in der Lage sein werden mangels ausreichendem Umsatz Ihre Kosten zu bestreiten, trifft dann bei den meisten die Tatsache im Antrag „die vorhandenen Mittel nicht ausreichen…“ zu.
Die Finanzämter werden voraussichtlich zum Ende des Jahres bei der Steuer prüfen, in welchem Umfang die Soforthilfe berechtigt war und ob Ausgaben und Einnahmen im Verhältnis standen – möglicherweise nicht nur mit Blick auf März 2020 oder 2019 sondern auch auf die Vorjahre. Also kann unter Umständen etwas von der Soforthilfe zurückgefordert werden. Ob die Soforthilfe berechtigt war, wird also in der Einkommensteuerprüfung 2020 ermittelt. Dies schützt jedoch nicht vor der Tatsache eines Subventionsbetruges, sollten Sie unberechtigt die Soforthilfe beantragen.
Grundsätzlich soll später die Soforthilfe als Einnahme versteuert werden, ob in voller Höhe bleibt noch abzuwarten, da wir ja – wie es so schön heißt – in einer dynamischen Zeit leben. Das war unter anderem einer meiner Punkte an Herrn Minister Heil nach unserem gemeinsamen TV Beitrag vergangenen Montag 30.03.2020 bei „hart aber fair“ in der ARD.
Neben meiner Forderung, die Soforthilfe für Gründer zu erweitern die erst seit dem 1.1.2020 selbstständig sind, gibt es eine Vielzahl von Erfahrungswerten und somit Punkte die ein Handeln der Politik erfordern. Diese wurden wie verarbedet an Herrn Minister Heil gesendet.
Ich muss leider an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich zum Zeitpunkt Ihrer Beantragung aufgrund der wechselnden Aussagen der Politik keine Haftung für meine Hinweise übernehmen kann. Ich rechne mit einer Modifizierung der Soforthilfe und zuverlässigen Aussagen in der nächsten Woche.
Finanzminister Olaf Scholz gab am 31. März überraschend bekannt, dass weitere 2 Milliarden Euro Hilfe vom Bund für größere Start-ups zur Verfügung gestellt werden sollen. Bestehende öffentliche Förderfonds wie KfW Capital und der Europäische Investitionsfonds EIF sollen zusätzliches Geld erhalten, mit dem sie Start-up-Investitionen von privaten Risikokapitalgebern aufstocken können. Das soll die Investitionssumme erhöhen, ohne zusätzliche Prüfungen nötig zu machen. Dieses Programm soll die KfW Capital koordinieren. Weitere Details sind noch nicht bekannt gegeben.
In vielen Fällen wird die Soforthilfe für den ersten Moment helfen, jedoch voraussichtlich nicht ausreichen, um das Unternehmen in den nächsten Monaten stabil zu führen und mit ausreichender Liquidität zu versorgen.
Gerade jetzt ist es wichtig frühzeitig einen KFW Kredit mit den Sonderkonditionen zu beantragen. Die hohe Nachfrage nach Krediten stellt auch die Banken vor eine Herausforderung die Anträge zeitnah zu bearbeiten. Hier geht es zu unserem Blog Beitrag zu den KfW Corona Sonderkrediten.
Auch hier ist die Entwicklung „dynamisch“ und wird laufend an die Praxis angepasst z.B. liegen kaum schon Jahresabschlüsse von 2019 vor was bislang eine Hürde dargestellt hat. Nunmehr werden Durchschnittswerte und weiter Annahmen getroffen, um hier zu einer positiven Entscheidung zu kommen.
Im Rahmen des Soforthilfe-Programms wurde vom Bund bereits auch beschlossen, dass Selbstständige einen leichten Zugang zur Grundsicherung erhalten sollen.
Damit können der eigene Lebensunterhalt und die Wohnung in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden.
Eine Prüfung, ob die Wohnung angemessen ist, findet nicht statt, Vermögensverhältnisse müssen nicht offengelegt werden noch das eigene Vermögen angetastet werden. Diese Ausnahme gilt für sechs Monate. Damit die Leistungen sehr schnell ausgezahlt werden können, werden Anträge auf Grundsicherung vorläufig bewilligt. Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich. Das bedeutet, der Zuschuss kann im Nachgang wieder zurückgefordert oder in ein Darlehen umgewandelt werden, sollte keine Bedürftigkeit vorliegen.
Der vereinfachte Antrag zur Beantragung ist jetzt online Antrag.
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wie mache ich weiter, wie kann ich jetzt noch meine Kunden halten, neue Marketingideen finden, KfW Kredit beantragen etc.. wird nun zu 100% gefördert. Das bedeutet für Sie, dass die Beratung völlig kostenfrei ist!
Von mir ein klares Ja! Wenn nicht jetzt wann dann… Dieser salopp daher gesagte Satz passt in dieser Zeit mehr denn je. Warum, das beleuchte ich in einem meiner nächsten Blog-Artikel. Die Krise als Chance nutzen ist gar nicht so abwegig!
Bleiben Sie gesund und optimistisch – es geht immer weiter….
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