Soforthilfe 2020: NRW-Vertrauensregelung & Achtung: Kriminelle versuchen Rückzahlungen abzugreifen

NRW ergänzt die Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige, sodass Teile des Zuschusses nun auch für den Lebensunterhalt genutzt werden können. Trotzdem warnt das Wirtschaftsministerium vor Betrugsversuchen im Zusammenhang mit der Soforthilfe und empfiehlt, auf gefälschte E-Mails nicht zu reagieren. Online-Seminare zu verschiedenen Fachthemen für Selbstständige sollen voraussichtlich ab Juni angeboten werden.

Von
Dagmar Schulz
14. Mai 2020
Minuten
Corona Soforthilfe 2020

Inhaltsübersicht

NRW reagiert auf die Absage der Bundesregierung, die ihre Bedingungen für die Corona-Soforthilfe nicht anpassen wird. Somit Stand heute ergibt sich, das die Soforthilfe des Bundes nicht für den Lebensunterhalt verwendet werden darf. Die Landesregierung in Düsseldorf erklärte in einer Pressemitteilung am 12. Mai, dass sie die Soforthilfe für Solo-Selbstständige ergänzen wird. Jetzt kann man den Zuschuss teilweise auch für den Lebensunterhalt nutzen. 

Mit der sog. Vertrauensschutzlösung möchte NRW allen Kleinunternehmen in der Corona-Krise entgegen den Bedingungen der Bundesregierung helfen. Denn nach dem Willen der Bundesregierung darf die Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt. 

Damit hat die Bundesregierung die Soforthilfe sachlich von einer Rechtsform des Unternehmens abhängig gemacht. Die Pandemie kennt keine Gesellschaftsform. Hier ist kritisch zu hinterfragen, wie die Existenz von Einzelunternehmern gesichert werden soll. Wir sehen diese Entscheidung weiterhin kritisch und beobachten die weitere Entwicklung und Diskussionen. 

Damit Solo-Selbstständige, die im März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, kein Nachteil entsteht, gewährt die Landesregierung ihnen für diese Monate nunmehr einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro für beide Monate (aus der bereits gezahlten Soforthilfe).
 
Die getroffene Regelung zur NRW-Soforthilfe gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die bis Ende April einen Antrag gestellt haben. Mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 27 Millionen Euro wird zudem die Unterstützung für freischaffende Künstler ausgeweitet: Das im März aufgelegte Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Kultur- und Wissenschaft wird auf 32 Millionen Euro aufgestockt. Kulturschaffende erhalten damit einen Zuschuss für den Lebensunterhalt von 2.000 Euro für die Monate März und April.

NRW Soforthilfe Vertrauensschutz                                                                                       Quelle: wirtschaft.nrw

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Bundesländer haben sich beim Bund nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die von der Krise hart getroffenen Solo-Selbstständigen Teile der Soforthilfe auch zur Sicherung ihres Lebensunterhalts einsetzen können. Die Bundesregierung ist dieser parteiübergreifenden Forderung der Länder bedauerlicherweise nicht gefolgt. Ich freue mich, dass wir mit der NRW-Vertrauensschutz-Lösung den Solo-Selbstständigen helfen, die Folgen der Krise abzumildern. Sie ist zugleich eine Anerkennung der unternehmerischen Leistung und Wertschätzung dieser Berufsgruppe.“

Wir hoffen, dass alle anderen Bundesländer, die bislang keine eigenen Programme zur Unterstützung des Lebensunterhaltes aufgelegt hatten, in diesem Punkt jetzt nachziehen.
Seit vielen Jahren sind wir Mitglied und Unterstützer des VGSD (Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.), der nun unserer aller Forderungen erneut bei Herrn Minister Altmaier platziert: Schreiben

Nach Ablauf der Förderperiode soll mit einem noch vom Land zu entwickelnden Formular abgefragt werden, wofür die Soforthilfe verwendet wurden. Nicht benötigte oder nachgewiesene notwendige Verwendung der Soforthilfe muss dann ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Hierzu gibt es leider auch schon eine erste Betrugsmasche.

Bereits Ende März hat Dagmar Schulz in der Sendung hartaberfair (ARD) mit Minister Heil zu den Corona-Hilfepaketen diskutiert (LINK zum Video) und auf die Problematik zwischen Theorie und Praxis hingewiesen. Dagmar Schulz ist seit 2009 BAFA-Berater und hat mehrere Hundert Selbstständige zur Existenzgründung und Existenzsicherung beraten und begleitet. Aufgrund der Corona-Krise wird eine Unternehmensberatung mit BAFA Mitteln derzeit zu 100% gefördert.

Neuer Betrugsversuch mit der NRW-Soforthilfe

Über eine gefälschte E-Mail-Adresse versuchen derzeit Kriminelle Daten von Soforthilfe-Empfängern abzufischen. Die mit Absender „Landesregierung Nordrhein-Westfalen“ getarnte E-Mail fordert dazu auf, persönliche Daten in ein vermeintliches Formular der Landesregierung zur Vorlage bei der Finanzverwaltung einzugeben und zurückzusenden. Ebenfalls angehängt ist eine angebliche Rechtsbelehrung, die unzutreffende Infos zur Verwendung und Rückzahlung der NRW-Soforthilfe enthält. 
Vergleichbare Betrugsfälle werden auch aus anderen Bundesländern gemeldet.
 
Mit dem Betreff „Corona Zuschuss – Bestätigung und Belehrung“ werden die Empfänger aufgefordert, eine angebliche Bescheinigung für das Finanzamt auszufüllen. Darüber hinaus bitten die Betrüger in der sog. Rechtsbelehrung um Antwort mit Bankdaten für die Rückerstattung zu erhalten. Zielgruppe sind auch Unternehmen, die die NRW-Soforthilfe gar nicht beantragt oder erhalten haben.
 
Das Wirtschaftsministerium bittet Betroffene nicht auf die Mail zu reagieren. Absender der Betrugsmasche ist die gefälschte E-Mail-Adresse corona-zuschuss(@)nrw.de.com. 
Offizielle Mailadressen der Landesregierung enden immer auf nrw.de.

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Voraussichtlich ab Juni starten wir mit unserer neuen Online-Seminar und Vortragsreihe für Selbstständige zu verschiedenen Fachthemen wie Recht, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Social Media.
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