Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige ab 2027 sorgt für Unsicherheit. Müssen Gründer deshalb noch 2026 starten? Was aktuell geplant ist, warum der Zeitplan fraglich bleibt und weshalb Sie Ihre Existenzgründung nicht überstürzen sollten.

Noch schnell 2026 gründen, bevor die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige kommt? Davon würde ich dringend abraten.
Seit die Pläne zur Rentenversicherungspflicht für Selbstständige bekannt geworden sind, wächst bei vielen angehenden Gründerinnen und Gründern die Unsicherheit. Schließlich steht die Befürchtung im Raum, dass alle, die erst ab 2027 gründen, verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Wer dagegen noch 2026 startet, könnte möglicherweise von einer Ausnahmeregelung profitieren.
Das klingt zunächst nach einem guten Grund, die geplante Existenzgründung vorzuziehen.
Doch so einfach ist es nicht. Denn die geplante Rentenversicherungspflicht ist bislang weder beschlossen noch steht fest, ab welchem Zeitpunkt sie gelten soll. Und die jüngsten politischen Entwicklungen machen den Zeitplan nicht gerade verlässlicher.
Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt. Eine davon betrifft die Altersvorsorge von Selbstständigen.
Der Vorschlag sieht vor, künftig auch diejenigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, die bislang keiner verpflichtenden Altersabsicherung unterliegen.
Dabei soll zwischen zwei Gruppen unterschieden werden:
Für Menschen, die gerade ihre Gründung vorbereiten, ist diese Unterscheidung natürlich interessant. Schließlich könnte sie darüber entscheiden, wie viel Geld künftig monatlich für die Altersvorsorge eingeplant werden muss.
Allerdings sprechen wir hier weiterhin über eine Empfehlung der Rentenkommission. Wie die Bundesregierung diese umsetzt, ist noch offen.
Rücktritt von Bärbel Bas: Was bedeutet der Ministerwechsel für die Rentenreform?
Am 12. Oktober 2026 ist Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zurückgetreten. Nur einen Tag später wurde Alexander Schweitzer zu ihrem Nachfolger ernannt.
Damit liegt die Verantwortung für die Rentenreform inzwischen bei einem neuen Minister.
Bärbel Bas hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, die Empfehlungen der Rentenkommission möglichst umfassend umzusetzen. Ihr Nachfolger lässt sich zumindest beim weiteren Verfahren mehr Spielraum.
In einem Interview vom 17. Oktober 2026 erklärte Alexander Schweitzer, dass die Vorschläge der Kommission zunächst politisch diskutiert werden müssten. Die eigentlichen Entscheidungen würden in der Bundesregierung und im Bundestag getroffen.
Das ist eine wichtige Aussage. Denn damit ist keineswegs sicher, dass sämtliche Empfehlungen unverändert in einem Gesetz landen.
Hinzu kommt, dass innerhalb der Koalition noch Abstimmungsbedarf besteht. Schweitzer selbst hat darauf hingewiesen, dass das Tempo der Reform auch von der Kompromissbereitschaft der Koalitionspartner abhängt.
Der Ministerwechsel bedeutet also nicht, dass die Rentenversicherungspflicht vom Tisch ist. Er macht aber deutlich, dass der politische Prozess weiterhin offen ist.
Ich halte diesen Termin nach den aktuellen Entwicklungen für äußerst ambitioniert.
Ursprünglich sollte die Rentenreform noch 2026 abgeschlossen werden. Inzwischen sieht der politische Zeitplan vor, einen Gesetzentwurf möglichst noch in diesem Jahr ins Kabinett einzubringen und die Reform im ersten Quartal 2027 im Bundestag zu verabschieden.
Wir haben heute Ende Oktober 2026. Bis zum Jahreswechsel bleiben gerade einmal gut 8 Wochen.
In dieser Zeit müssten die offenen politischen Fragen geklärt und ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren erheblich vorangebracht werden.
Dass die neue allgemeine Rentenversicherungspflicht bereits zum 1. Januar 2027 regulär in Kraft tritt, erscheint mir deshalb wenig realistisch.
Eine Einführung im zweiten Quartal 2027 wäre zeitlich denkbar. Genauso könnte sich das Verfahren weiter verzögern. Und selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass einzelne Regelungen noch verändert werden.
Wie die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige am Ende tatsächlich ausgestaltet wird, lässt sich derzeit nicht seriös vorhersagen.
Genau hier möchte ich angehende Gründer etwas beruhigen.
In meiner Gründungsberatung erlebe ich immer wieder, dass politische Ankündigungen zu unnötigem Zeitdruck führen. Verständlich, denn niemand möchte durch einen ungünstigen Gründungszeitpunkt finanzielle Nachteile haben.
Aber eine Existenzgründung ist eine wirtschaftliche Entscheidung, die gut vorbereitet sein sollte.
Wer nun überlegt, seine Gründung unbedingt noch vor dem 31. Dezember 2026 anzumelden, sollte eines wissen:
Es gibt bislang keine gesetzliche Zusage, dass eine Gründung im Jahr 2026 automatisch von der geplanten Rentenversicherungspflicht ausgenommen wird.
Die Rentenkommission hat lediglich vorgeschlagen, für bereits Selbstständige eine Befreiungsmöglichkeit vorzusehen.
Welcher Stichtag dafür gelten könnte, ist nicht festgelegt. Auch ist offen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, um als bereits selbstständig zu gelten.
Eine Gewerbeanmeldung kurz vor dem Jahreswechsel garantiert deshalb keinen Bestandsschutz.
Und selbst wenn später eine entsprechende Übergangsregelung beschlossen werden sollte, wäre zu prüfen, ob die bloße Anmeldung eines Gewerbes dafür ausreicht oder ob die selbstständige Tätigkeit tatsächlich aufgenommen worden sein muss.
Wer jetzt überstürzt gründet, um eine vermeintliche Frist einzuhalten, könnte sich also unnötige Probleme schaffen, ohne den erhofften Vorteil zu erhalten.
Ich begleite seit 2009 Menschen auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Und aus dieser Erfahrung kann ich sagen: Der richtige Gründungszeitpunkt hängt von deutlich mehr Faktoren ab als von einer möglichen Änderung der Rentenversicherung.
Besonders wichtig ist eine realistische Vorbereitung.
Steht das Geschäftsmodell? Gibt es bereits eine klare Zielgruppe? Ist die Finanzierung gesichert? Und vor allem: Wie sollen die ersten Kunden gewonnen werden?
Gerade bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit kann es außerdem entscheidend sein, Fördermöglichkeiten rechtzeitig zu prüfen.
Wer beispielsweise den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen möchte, muss den Antrag vor Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit stellen. Auch weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Eine vorschnelle Gründung kann dazu führen, dass wichtige Fördermöglichkeiten nicht mehr genutzt werden können.
Ähnliches gilt für die Finanzplanung. Wer seine Preise noch nicht kalkuliert, laufende Kosten unterschätzt oder keine ausreichenden finanziellen Reserven eingeplant hat, sollte diese Fragen zuerst klären.
Ein paar Wochen mehr Vorbereitung können wirtschaftlich sinnvoller sein als eine Gründung, die ausschließlich wegen eines politischen Termins vorgezogen wird.
Bei der ganzen Diskussion entsteht manchmal der Eindruck, dass Selbstständige bislang grundsätzlich keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Das stimmt so nicht.
Bereits heute gibt es selbstständige Berufsgruppen, die unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind. Dazu gehören beispielsweise selbstständige Lehrer und Erzieher, bestimmte Pflegepersonen, Handwerker und Selbstständige, die auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.
Für selbstständige Künstler und Publizisten gelten außerdem besondere Regelungen über die Künstlersozialversicherung.
Andere Berufsgruppen verfügen über eigene verpflichtende Alterssicherungssysteme, etwa berufsständische Versorgungswerke.
Die geplante Reform betrifft daher insbesondere diejenigen Selbstständigen, die bislang nicht verpflichtend abgesichert sind.
Wer gründet, sollte unabhängig von der aktuellen politischen Diskussion prüfen, ob für die eigene Tätigkeit bereits eine Rentenversicherungspflicht besteht.
Ja, zumindest als mögliches finanzielles Szenario.
Auch wenn die gesetzliche Ausgestaltung noch offen ist, sollten Gründer ihre Altersvorsorge von Anfang an berücksichtigen.
Dabei ist es sinnvoll, unterschiedliche Berechnungen im Businessplan anzustellen.
Wie entwickelt sich die monatliche Liquidität, wenn künftig zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge anfallen? Welche Auswirkungen hätte das auf die privaten Entnahmen? Und reichen die geplanten Umsätze aus, um diese Kosten dauerhaft zu finanzieren?
Die konkreten Beitragssätze und Berechnungsgrundlagen einer neuen Rentenversicherungspflicht stehen noch nicht fest. Deshalb wäre es unseriös, heute bereits verbindliche monatliche Beiträge für alle künftigen Gründer zu nennen.
Mit einer Szenariorechnung lässt sich aber prüfen, ob das geplante Unternehmen auch bei höheren Sozialversicherungskosten wirtschaftlich tragfähig bleibt.
Das ist aus meiner Sicht der deutlich sinnvollere Umgang mit der aktuellen Unsicherheit.
Sollte die geplante Rentenversicherungspflicht eingeführt werden, können Selbstständige ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach geltendem Steuerrecht grundsätzlich vollständig als Sonderausgaben geltend machen – innerhalb der gesetzlichen Höchstbeträge. Das reduziert die tatsächliche finanzielle Belastung. Wie hoch die Steuerersparnis ausfällt, hängt vom persönlichen Einkommen ab. Bei der Finanzplanung sollten Gründer deshalb zwischen den monatlich zu zahlenden Beiträgen und der Belastung nach Steuern unterscheiden. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören steuerlich zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Sie werden in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Bundesregierung ihren überarbeiteten Zeitplan einhalten kann.
Mit Alexander Schweitzer steht ein neuer Bundesarbeitsminister an der Spitze des zuständigen Ministeriums. Gleichzeitig gibt es innerhalb der Koalition noch unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie die Rentenreform aussehen soll.
Ob die Versicherungspflicht für Selbstständige im zweiten Quartal 2027 eingeführt wird, erst später kommt oder im Zuge der politischen Verhandlungen noch einmal grundlegend verändert wird, bleibt offen.
Und genau deshalb halte ich es für falsch, Menschen jetzt zu einer schnellen Existenzgründung zu drängen.
Natürlich sollten Sie eine gut vorbereitete Gründung nicht unnötig aufschieben. Wenn Ihr Konzept steht und Sie bereit sind, spricht grundsätzlich nichts dagegen, noch 2026 zu starten.
Wenn Sie dagegen noch Zeit für Ihren Businessplan, die Finanzierung oder die Kundengewinnung benötigen, dann nehmen Sie sich diese Zeit.
Eine Existenzgründung sollte zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation passen. Nicht zu einem politischen Termin, der noch gar nicht feststeht.
Bei 1a-STARTUP unterstützen wir Sie dabei, Ihre Selbstständigkeit sorgfältig vorzubereiten, Fördermöglichkeiten zu prüfen und einen realistischen Finanzplan aufzustellen. Damit Sie Ihre Entscheidung auf einer vernünftigen Grundlage treffen können – unabhängig davon, wann die Politik ihre nächsten Beschlüsse fasst. Gründen Sie z.B. aus der Arbeitslosigkeit kann unsere Beratung mit einem sog. AVGS-Gutschein gefördert werden.
Stand: 21. Oktober 2026. Der Artikel gibt den aktuellen politischen Diskussionsstand und meine fachliche Einschätzung als Gründungsberaterin wieder. Verbindliche gesetzliche Regelungen zur geplanten allgemeinen Rentenversicherungspflicht für Selbstständige liegen noch nicht vor.
Ist die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige ab 2027 beschlossen?
Nein. Stand Oktober 2026 handelt es sich um eine Empfehlung der Alterssicherungskommission. Ein Gesetz zur geplanten allgemeinen Rentenversicherungspflicht für bislang nicht verpflichtend abgesicherte Selbstständige wurde noch nicht verabschiedet.
Muss ich noch 2026 gründen, um die Rentenversicherungspflicht zu umgehen?
Nein. Es steht bislang nicht fest, welcher Stichtag für eine mögliche Unterscheidung zwischen Neu- und Bestandsgründern gelten wird. Eine Gründung vor dem 31. Dezember 2026 garantiert keine Befreiung.
Wird die Rentenversicherungspflicht zum 1. Januar 2027 eingeführt?
Der aktuelle politische Zeitplan sieht eine Verabschiedung der Rentenreform im ersten Quartal 2027 vor. Ein Inkrafttreten der geplanten Pflicht zum 1. Januar 2027 ist daher nicht gesichert.
Können sich bereits Selbstständige von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Die Rentenkommission empfiehlt eine voraussetzungslose Befreiungsmöglichkeit für bereits Selbstständige. Ob und in welcher Form diese Empfehlung gesetzlich umgesetzt wird, ist noch offen.
Was bedeutet die geplante Rentenversicherungspflicht für den Businessplan?
Gründer sollten mögliche zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge bei ihrer Finanzplanung bzw. in der Privatentnahme (keine betrieblichen Kosten) berücksichtigen. Da die konkreten Regelungen noch nicht feststehen, empfiehlt sich eine Kalkulation mit verschiedenen finanziellen Szenarien.
Über die Autorin
Dagmar Schulz ist Inhaberin der 1a-STARTUP Unternehmensberatung in Düsseldorf und begleitet seit 2009 Menschen auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Gemeinsam mit ihrem kleinen, eingespielten Team mit familiärem Charakter steht sie für persönliche Beratung statt Hotline und wechselnde Ansprechpartner – auf hohem fachlichen Niveau.
Mit über 1.500 begleiteten Gründungen, AZAV-Zertifizierung und Zulassung für BAFA und das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW gehört sie zu den erfahrensten Gründungsberaterinnen im deutschsprachigen Raum. Sie ist Autorin der Bücher „Existenzgründung 45plus“ und „Wenn der Job nicht mehr zu dir passt“ sowie Mitglied der IHK-Vollversammlung Düsseldorf seit 2021. Bekannt aus „Hart aber fair“ (ARD) als Expertin für Selbstständigkeit im Gespräch mit Hubertus Heil zu Beginn der Corona-Pandemie.

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