Neues Förderprogramm “Förderung unternehmerischen Know-Hows” gestartet

Das neue Förderprogramm “Förderung unternehmerischen Know-Hows” vereint verschiedene Beratungsleistungen für Existenzgründer und Unternehmen. Es bietet Zuschüsse für Beratungen zu verschiedenen unternehmerischen Themen wie Organisation, Vertrieb und Marketing. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Standort und der Art des Unternehmens. Interessierte können den Antrag online stellen und sich vorab kostenfrei beraten lassen.

Von
Dagmar Schulz
5. Januar 2016
Minuten
Informationen zur Beratungsförderung der BAFA für eine Unternehmensberatung hier!

Inhaltsübersicht

Das neue Gründercoaching heißt jetzt “Förderung unternehmerischen Know-Hows”

Im Januar 2016 ging das neue bundesweite Förderprogramm “Förderung unternehmerischen Know-Hows” für kleine und mittelständische Unternehmen an den Start.
Damit sind zum ersten Mal das ehemalige “Gründercoaching Deutschland” der KfW-Bank, die Turn-Around-Beratung, die Potentialberatung sowie weitere Programme unter einem Dach vereint. Zuständig ist zukünftig das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Frankfurt am Main. Damit soll eine Vereinheitlichung der Fördermittel und Vereinfachung zum Zugang erreicht werden.

Existenzgründer, Jungunternehmer und Geschäftsführer von bestehenden Unternehmen haben wieder die Möglichkeit, Beratungsleistungen unter anderem zu organisatorischen, vertrieblichen, wirtschafltichen, personellen und strukturellen Themen mit einem staatlichen Zuschuss in Anspruch zu nehmen. Weiterhin wird auch die Beratung zu Marketing und Vertriebs Themen sowie alle Fragen Rund um die Unternehmensnachfolge gefördert.
Zukünftig wird die Bezuschussung nicht mehr über das langjährig bekannte KfW Gründercoaching laufen, sondern über das neue Programm “Förderung unternehmerischen Know-Hows”.

Wer wird gefördert?

In Anspruch nehmen können die Förderung junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung (sogenannte Bestandsunternehmen) und, seit dieser Förderperiode, nun auch Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Je nach Bundesland erhalten junge Unternehmen bis zu 6.400 € und Bestandsunternehmen bis zu 4.800 € Zuschüsse vom Bund für eine Beratung. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten unabhängig vom Standort eine Förderung von 90% auf die Beratungskosten, maximal € 5.400 €.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Je nachdem also, variiert der Zuschuss zwischen 50 und 90 Prozent der Beratungskosten.
Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
•    junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
•    Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
•    Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen (z.B. max. 250 Mitarbeiter).

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens wie im Bild gezeigt.   

 * Fördersatz: 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %, 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort

Das KfW Gründercoaching zeigte in der Vergangenheit deutlich, dass Existenzgründer und Unternehmer, die die Unterstützung kompetenter Beratung in Anspruch genommen haben, die Existenz Sicherung und den unternehmerischen Erfolg schneller erreicht haben und drohende Schwachstellen frühzeitiger erkennen konnten, als so mancher Einzelkämpfer.

Quasi Außenstehende können potenzielle Chancen und vorhandene Risiken besser erkennen und neue Richtungen aufzeigen.

Wer kann beantragen?

Beantragen können die neue Förderung kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie selbstständig tätige der freien Berufe. Jeder Unternehmer, der bereits in der Vergangenheit eine Beratungsförderung aus den vorherigen Programmen in Anspruch genommen habt, kann diese neue Förderung auch in Anspruch nehmen.
Für die Phase vor der Gründung gelten weiterhin die bereits bestehenden Förderprogramme der einzelnen Bundesländer wie z.B. in NRW das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW:

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Die Antragstellung erfolgt zukünftig generell online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten sog. Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen außerdem vorab ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Eine Liste der Regionalpartner (z.B. die örtliche IHK, HWK oder Wirtschaftsförderung) ist über die jeweiligen Leitstellen erhältlich.
Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.

Um die Beratungsförderung zu erhalten unterstützt ein seriöser Berater / Beraterin von Anfang an.
Diese sollten den Prozess genau kennen und wissen, worauf zu achten ist. So steht einer erfolgreichen Förderung und Beratung nichts mehr im Wege.
Die 1a-STARTUP Unternehmensberatung mit Sitz in Düsseldorf, die bereites mit dem KfW Gründercoaching zahlreiche Unternehmen bei Ihrem Aufbau erfolgreich begleitet hat, betreut als KfW-gelistetes  und BAFA-zugelassenenes Beratungsunternehmen sowohl Gründer als auch Bestandsunternehmen zu verschiedenen Themen. Insbesondere besteht die Nachfrage in den Bereichen Fördermittel, Finanzierung und Businessplan-Erstellung.

Interessenten können eine kostenfreie Telefon-Beratung erhalten, um zu erfahren, ob sie förderfähig sind.

Schreiben Sie mir gerne eine Nachricht oder nutzen Sie gerne direkt meinen Buchungskalender für ein kostenfreies Erstgespräch.

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