Neue Regelung für die Meisterpflicht ab 2020: Zulassungspflicht für 12 Berufe

Für 12 Handwerksberufe ändert sich ab Anfang 2020 einiges, denn die Meisterpflicht in diesen Gewerken kehrt zurück. Das bedeutet für Gründer: Wer sich in einem der bisher zulassungsfreien Handwerke selbstständig machen möchte, muss nach einem Beschluss des Bundeskabinetts in Zukunft als Betriebsleiterin oder Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen sein. Für die Eintragung ist eine abgeschlossene Meisterprüfung oder eine sogenannte Ausübungsberechtigung im jeweiligen
Handwerk Voraussetzung.

Von
Dagmar Schulz
28. November 2019
Minuten
Meisterpflicht Handwerkskammer

Inhaltsübersicht

Die Ausübungsberechtigung ist z. B. möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 4 Jahre Erfahrungen in leitender Position gesammelt haben. Dazu gehören insbesondere die Mitarbeiterführung und Betriebsplanung sowie kaufmännische Tätigkeiten. Eine weitere Möglichkeit ist, eine Meisterin oder einen Meister als Betriebsleiter oder einen staatlich geprüften Ingenieur, Techniker oder einen anderen berechtigten Handwerker einzustellen.
„Das Handwerk hat goldenen Boden“. Diese saloppe Aussage wurde in den letzten Jahren an manch einer Stelle besonders ausgelegt und führte schon mal in verschiedenen Gewerken geradezu zu einem Boom. Darunter hat die Bezeichnung „Deutsches Handwerk“, auf das in vielen anderen Ländern so großen Wert gelegt wurde, mitunter gelitten. Auch der Anstieg der Mitbewerber aus benachbarten Ländern sowie Preisdumping waren nicht immer ein gewünschter Effekt.
Die Wiedereinführung der Meisterpflicht dient nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums dazu, Qualität und Qualifikation des Handwerks wieder deutlich zu stärken und die Zukunft der Gewerke nachhaltig zu sichern. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen ihre Selbstständigkeit weiter ausführen und sollen beim neuen Gesetz einen Bestandsschutz erhalten.

Welche Handwerksberufe sind betroffen?

Eine Meisterpflicht kann einerseits für „gefahrgeneigte“ Handwerke eingeführt werden, bei denen eine unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben oder Gesundheit bedeutet. Andererseits ist der Schutz von Kulturgütern ein Kriterium, das eine Zulassungspflicht rechtfertigt. Die Bundesregierung hat die Wiedereinführung der Meisterpflicht für die folgenden Berufe ab dem kommenden Jahr beschlossen:
• Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
• Betonstein- und Terrazzohersteller
• Estrichleger
• Behälter- und Apparatebauer
• Parkettleger
• Rollladen- und Sonnenschutztechniker
• Drechsler und Holzspielzeugmacher
• Böttcher
• Raumausstatter
• Glasveredler
• Orgel- und Harmoniumbauer
• Schilder- und Lichtreklamehersteller

Warum kommt die Zulassungspflicht zurück?

Vor fünfzehn Jahren hat die damalige Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder in mehr als 50 Handwerksberufen die Meisterpflicht abgeschafft. Dadurch konnte sich quasi jeder als Parkett- oder Fliesenleger selbstständig machen, ohne dafür eine besondere Qualifikation erworben zu haben. Das führte nicht nur zu einer wahren Flut an Neugründungen, sondern auch zu Qualitätseinbußen und Verunsicherung bei Kunden.
„Die Abschaffung der Meisterpflicht hat sich für viele Berufsgruppen als Fehler erwiesen, weil sowohl die Qualität als auch die Ausbildungsleistung stark gelitten haben“, so der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) Carsten Linnemann. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) setzt sich seit Jahren für die Rückkehr zur Meisterpflicht ein und begrüßt den Beschluss. „Das ist ein starkes Signal für Qualität und Qualifikation im Handwerk”, so ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer, „Zukunftssicherung und nachhaltige Unternehmensentwicklung im Handwerk werden so auf einer breiteren Basis möglich.“
Wirtschaftsminister Peter Altmaier betonte anlässlich des Kabinettsbeschlusses: „Die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist ein wichtiger Bestandteil meiner Mittelstandsstrategie. Die rund eine Million Betriebe des Handwerks sind eine tragende Säule des Mittelstands. Das Handwerk ist innovativ, regional verankert und erschließt durch seine leistungsfähigen Unternehmen neue Märkte. Dies muss durch einen sachgerechten Ordnungsrahmen begleitet und zukunftsfest gemacht werden. Der Qualitätsstandard ‚Meister‘ steht im deutschen Handwerk für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft. Die Meisterpflicht macht Handwerksberufe zudem attraktiv für junge Menschen und ist die Voraussetzung für duale Ausbildungsleistung und Nachwuchsförderung.“

Exkurs: Was ist die Handwerksrolle?

Für viele Handwerksberufe ist eine Eintragung in die sogenannte Handwerksrolle Pflicht. Damit wird ein Verzeichnis von Unternehmen bezeichnet, das von den regionalen IHK oder Handwerkskammern geführt wird. Alle Selbstständigen, die ein zulassungspflichtiges Gewerbe betreiben, sind in der Handwerksrolle aufgeführt, die in zwei unterschiedliche Kategorien unterteilt ist. Unternehmen, für die keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen gelten, sind in „Anlage A“ zusammengefasst. Berufe, die einen besonderen Nachweis oder eine Ausnahmegenehmigung benötigen, gehören zur „Anlage B“.
Weiterführende Informationen, z. B. welche Berufe unter Anlage A oder B fallen, gibt die örtlich zuständige IHK oder Handwerkskammer. Hier wird auch entschieden, ob eine Ausnahmeregelung Anwendung findet, wodurch unter Umständen die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle entfällt.

Haben Sie noch Fragen zum Meisterbrief oder zur Handwerksrolle?

Und: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen… auch diese dürfen Sie beim Businessplan helfen lassen um planvoll zu gründen :-). Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich in einem der oben aufgeführten Handwerksbetriebe selbstständig zu machen und noch Fragen bezüglich der neuen Zulassungspflicht haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit 1a-STARTUP. Dagmar Schulz hat alle Infos für Sie parat, damit Ihre Gründung von Beginn an erfolgreich verläuft und Sie sorgenfrei in Ihre berufliche Zukunft starten können.

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