100 % Zuschuss für Beratung in der Corona-Krise

Eine weitere Hilfe vom Bund: Sie können in der Corona-Krise jetzt den Beratungszuschuss von 100 % bis zu 4.000 Euro beantragen und damit eine kostenfreie Unternehmensberatung nutzen!
Möglich wird dies durch eine aktuelle Anpassung des Förderprogramms durch die BAFA. Soweit Ihr Unternehmen durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten ist, können Sie diese Beratungsförderung ab sofort nutzen.

Von
Dagmar Schulz
6. April 2020
Minuten
Corona BAFA Hilfe

Inhaltsübersicht

Insbesondere von der Corona-Krise sind nun viele Freiberufler, Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen sehr stark betroffen. Dies hat die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA) zum Anlass genommen, die Förderrichtlinien zu ändern und Beratungsleistungen einer Beratung komplett zu 100 % zu unterstützen.

Sie müssen keinen Eigenanteil zum Honorar der Beratung tragen, die Beratung – wie wir sie durchführen – wird komplett bezuschusst, lediglich die MwSt müssen Sie selbst tragen und über das Finanzamt verrechnen. Der Beratungszuschuss beträgt maximal 4.000 Euro.

Die Beratungsförderung ist

  • unabhängig von der Soforthilfe
  • unabhängig von Stichtagen und Vergleichsmonaten aus 2019
  • ohne Vorkasse 
  • für Selbstständige die durch Corona in Schwierigkeiten geraten sind.

Die Abwicklung und Abrechnung der Beratungsleistung wird von uns übernommen und erfolgt am Ende der Beratung zusammen mit dem Beratungsbericht direkt über die BAFA Fördermittelstelle.
Dies ist ein weiterer Schritt, Unternehmen und deren Existenzen (wieder) auf sichere Beine zu stellen.

Wer kann die geförderte Beratung in Anspruch nehmen?

Einen Antrag auf Förderung der Unternehmensberatung können alle Solo-Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmen stellen, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind. Wenn Sie also durch verordnete Schließungen oder Umsatzrückgänge in finanzielle und unternehmerische Schwierigkeiten geraten sind, können Sie die professionelle Hilfe einer Beratung in Anspruch nehmen und die Förderung nutzen.

Alle Informationen zur BAFA Beratungsförderung können Sie hier nachlesen: Informationen der BAFA.

Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde / Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Welches Beratungsthema kann für Sie zutreffen?

Jedes Unternehmen oder jeder Selbstständige hat unterschiedliche Problematiken, die es in der aktuellen Situation zu bewältigen gibt.

Wir stellen Ihnen unsere langjährige und erfolgreiche Beratungserfahrung in der Unternehmensberatung und dem Aufbau von Unternehmen nebst unserem qualifizierten Netzwerk zur Verfügung.

Beispiel Beratungsthemen

  • Krisenberatung
  • Neue Geschäftsfelder erschließen
  • Neuausrichtung des Unternehmens
  • Produktions- und Leistungsprozesse
  • Neustart nach dem Lockdown durchdacht vorbereiten
  • Marketing & Kundengewinnung
  • Liquidität wiederherstellen
  • Businessplan, Finanz- und Rentabilitätsplanung erstellen
  • KfW Kredit / Fördermittel beantragen
  • Soforthilfe beantragen
  • Krisenkommunikation

Für welches der oben gennanten Themen benötigen Sie Hilfe oder ist Ihres gar nicht aufgeführt?

Besser werden trotzt Corona-Krise?
Kontaktieren Sie uns per E-Mail für ein unverbindlichen Erstgespräch per Telefon mit einer kurzen vorab Info, wofür Sie konkret Hilfe benötigen und sichern sich Ihre Beratungszeit: kontakt@1a-startup.de.

Wer darf beraten?
Nur von der BAFA zugelassene BeraterInnen können mit diesem Förderprogramm Beratungen durchführen.
Hierfür müssen von der BAFA definierte, erforderliche Fähigkeiten mittels Qualitätsnachweis erbracht werden.

1a-STARTUP Unternehmensberatung ist seit vielen Jahren bei der BAFA für die Durchführung von geförderten Beratungen gelistet unsere Berater-ID lautet 130409. Die Antragstellung der Förderung erfolgt online: Antrag BAFA-Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten 

Anträge zu diesen besonderen Bedingungen können bis 31.12.2020 gestellt werden und müssen spätestens 6 Monate nach Bewilligung durchgeführt und bei der BAFA eingereicht worden sein.

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Schreiben Sie mir gerne eine Nachricht oder nutzen Sie gerne direkt meinen Buchungskalender für ein kostenfreies Erstgespräch.

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