Existenzgründer: Gründercoaching Deutschland wird fortgesetzt

Gute Nachrichten für Existenzgründer: Das Förderprogramm “Gründercoaching Deutschland” wird bis zum Jahresende fortgesetzt, nun von der KfW Bank finanziert. Gründer erhalten weiterhin Zuschüsse für professionelle Beratung, auch im Nebenerwerb. Neue Regelungen ermöglichen auch Social Entrepreneuren eine Förderung.

Von
Dagmar Schulz
8. April 2015
Minuten
Gründungsberatung für einen KFW Förderkredit gibt es hier.

Inhaltsübersicht

Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten weiterhin einen Zuschuss für professionelle Beratung!

Gute Nachricht für alle Existenzgründer und Gründerinnen: Das Förderprogramm “Gründercoaching Deutschland” wird nach dem Auslauf des Programms zum 30. April ab Mai 2015 mit eigenen Mitteln der KfW bis zum Jahresende fortgesetzt.

Eigentlich sollte das Programm KfW Gründercoaching Deutschland, das bislang aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird, zum 30. April 2015 ganz auslaufen. Ab 1. Mai bietet jetzt die KfW Bank das Beratungsprogramm unter leicht veränderten Bedingungen an.
Existenzgründer/Innen aus dem gewerblichen Bereich und den freien Berufe können somit weiterhin Zuschüsse für professionelle Beratung und Coaching erhalten.
Besonders erwähnt sei hier auch, dass eine selbstständige Tätigkeit in Teil- und Vollzeit gefördert wird, somit sind also auch Gründungen im Nebenerwerb förderfähig.

Förderberechtigt sind auch diejenigen, die ohne Gründungszuschuss gegründet haben!

Neu ist, dass zukünftig auch Social Entrepreneure in gemeinnütziger Rechtsform antragsberechtigt sind. Alle Antragssteller dürfen nicht länger als zwei Jahre am Markt aktiv sein.  

Höhe und Konditionen der Zuschüsse bei “Gründercoaching Deutschland”

Die Förderhöhe bzw. der Zuschuss beträgt in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und die Region Leipzig) 75 Prozent des Beratungshonorars. In den alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig beträgt der Zuschuss 50 Prozent des Honorars, wobei dieser jeweils maximal 4.000 EUR (netto) nicht übersteigen darf (je 800 Euro sog. Beratertag).

Der gewählte BeraterIn darf in wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen behilflich sein, dazu gehören auch Marketingfragen.
Interessierte GründerInnen zur Beantragung des Gründercoaching-Zuschusses sollten sich an einen Regionalpartner vor Ort (IHK, HWK etc.) wenden.

Für Januar 2016 ist dann ein neues Beratungsangebot für Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in allen Unternehmensphasen geplant, das dann komplett vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellt wird. Zukünftig werden alle Programmvarianten der Beratungsförderung vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) angeboten.

Quelle: News Kfw.de

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