Die wichtigsten Infos zum neuen Verpackungsgesetz

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG), das die bisher geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ablöst. Alle Unternehmer, die in 2019 in Deutschland erstmals verpackte Waren an private Endkunden verkaufen, sind vom neuen Gesetz betroffen und sind somit „Erstinverkehrbringer“. Das VerpackG sagt: “Erstinverkehrbringer ist derjenige, der erstmals eine mit Ware befüllte b2c-Verpackung (b2c = business to consumer = von Unternehmer zu Endkunde) gewerbsmäßig (ggf. auch unentgeltlich) an einen Dritten mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung abgibt.”

Von
Dagmar Schulz
29. Januar 2019
Minuten
Das neue Verpackungsgesetz ist da.

Inhaltsübersicht

Sobald Sie als Unternehmen Waren anbieten und diese für Ihre Kunden verpacken, fallen Sie unter das neue Gesetz. Betreiben Sie beispielsweise eine Pizzeria und verpacken Ihre Pizzen in einem Pizzakarton, müssen Sie sich ab diesem Jahr bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) registrieren. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Verpackungen bei einem dualen Entsorgungsbetrieb lizenzieren lassen und regelmäßig Ihre Abfallmengen übermitteln. Bei falschen Angaben oder wenn Sie sich überhaupt nicht anmelden, drohen hohe Bußgelder, die je nach Verstoß bis zu 200.000 Euro betragen können. 

Darum geht es im neuen Verpackungsgesetz

Wenn ein privater Kunde etwas bei Ihnen kauft und die Verpackung über seinen Hausmüll entsorgt, sind Sie als „Hersteller“ verpflichtet, sich an den Entsorgungskosten zu beteiligen. Es gilt hier das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung. Als Hersteller gelten Sie auch dann, wenn Sie die Verpackung nicht selbst hergestellt haben, sondern extern beziehen und für Ihr Unternehmen nutzen. Jeder, der befüllte Verpackungen vertreibt, ist für deren Rücknahme und Entsorgung verantwortlich. Da Sie im Normalfall nicht jeden Kunden aufsuchen, den Verpackungsmüll einsammeln und fachgerecht entsorgen können, übernehmen dies die Entsorgungsbetriebe des dualen Systems für Sie. An den entstehenden Kosten werden Sie durch das neue Verpackungsgesetz beteiligt. Zu den privaten Endkunden gehören nicht nur Privatpersonen, sondern auch Krankenhäuser, Freiberufler und Gaststätten – unabhängig von der Abfallmenge. Auch kleinere Landwirtschafts- und Handwerksbetriebe werden dazugezählt, hier spielt die Größe der Abfallbehälter eine Rolle. 

Diese Verpackungen müssen angemeldet und lizenziert werden

All diejenigen Unternehmen müssen sich zukünftig an den Kosten der dualen Entsorgungssysteme beteiligen, deren Produkte a) in diesem Jahr erstmalig verpackt werden und b) an private Endkunden oder gleichgestellte Anfallstellen verkauft werden. Es geht um jegliche Art von Verpackung, z. B. Verpackungen von Druck- und Kopierpapier bis zu einer Größe von DIN A 3 (gilt nicht für höhere Blattgrößen wie DIN A 2), Verpackungen von Teigwaren bis max. 14 kg Inhalt oder Polsterfolien in Umverpackungen. Sobald Sie ein Produkt für den Versand, die Vermarktung oder den Vertrieb verpacken, sind Sie zur Lizenzierung verpflichtet.  

Was genau müssen Sie tun?

Sie müssen sich zuerst bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister unter https://www.verpackungsregister.org/ registrieren. Die Vorgaben besagen dabei ausdrücklich, dass sich das Unternehmen selbst registrieren muss, ein Dritter kann diese Aufgabe nicht für Sie übernehmen. Das Zentralregister nennt sich LUCID, die Registrierung ist kostenlos. Wichtig ist die vollständige Angabe aller relevanten Unternehmensinfos. Eine Checkliste zur Registrierung gibt es hier: https://verpackungsgesetz-info.de/wp-content/uploads/2018/09/checkliste-registrierung-.pdf.
Nach der Registrierung im LUCID-Register müssen Sie Ihr Verpackungsmaterial lizenzieren lassen. Hierfür stehen Ihnen verschiedene duale Entsorgungssysteme zur Verfügung:
• Belland Vision GmbH, Bahnhofstraße 9, 91257 Pegnitz
  www.bellandvision.de
• DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG, Frankfurter Straße 720-726, 51145 Köln-Porz-Eil
  www.gruener-punkt.de
• Eko-Punkt GmbH, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen
  www.eko-punkt.de
• Interseroh Dienstleistungs GmbH, Stollwerckstraße 9 a, 51149 Köln
  www.interseroh.de
• Landbell AG für Rückhol-Systeme, Rheinstraße 4 L, 55116 Mainz
  www.landbell.de
• Noventiz Dual GmbH, Dürener Straße 350, 50935 Köln
  www.noventiz.de, www.noventiz.de/direct
• Reclay Systems GmbH, Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln
  www.reclay-group.com, www.activate.reclay.de/
• RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG, Waltherstr. 49-51, 51069 Köln
  www.recycling-kontor.koeln
• Veolia Umweltservice Dual GmbH, Hammerbrookstraße 69, 20097 Hamburg
  www.veolia.de/dual, www.veolia-umweltservice.de/dual-neukunden/
• Zentek GmbH & Co. KG, Ettore-Bugatti-Straße 6-14, 51149 Köln
  www.zentek.de, www.zmart24.de

Ein Vergleich zwischen den dualen Entsorgungsanbietern kann sich lohnen, da unterschiedliche Gebühren anfallen können und manche Anbieter Neukunden mit Sonderrabatten locken.
Wichtig: Jede Abfallmenge, die Sie bei einem dualen Entsorger lizenziert haben, müssen Sie persönlich nach dortiger Meldung unverzüglich ebenfalls an die Zentrale Stelle Verpackungsregister übermitteln.

Bei kleineren oder neu gegründeten Unternehmen sieht der Ablauf in der Praxis so aus:
• Sie lizensieren vor Jahresbeginn bzw. vor der Gründung die Menge an Verpackungsmaterial, die Sie voraussichtlich im nächsten Jahr bzw. bis Jahresende in Umlauf bringen werden.
• Diese Menge geben Sie auch bei der Zentralen Stelle an.
• Wenn Sie im Laufe des Jahres feststellen, dass Ihre Planmenge zu niedrig kalkuliert war, können Sie weiteres Verpackungsmaterial nachlizensieren.
• Die nachlizensierte Menge übermitteln Sie im Anschluss an die Zentrale Stelle.
 
Zum Jahresende müssen Sie, wenn Sie gewisse Mengen überschreiten, eine Jahresabschlussmeldung sowohl an die Zentrale Stelle als auch an die Stelle, die Ihre Verpackungen lizensiert hat. Die Grenzwerte liegen bei 80 Tonnen Glasverpackungen jährlich, 50 t/a Papier-/Pappe-/Karton-Verpackungen sowie 30 t/a Kunststoff-/Verbundstoff-/Weißblech-/Aluminiumverpackungen. Sollten Sie darunter liegen, müssen Sie diese Abschlussmeldung normalerweise nicht abgeben, in Einzelfällen kann die Zentrale Stelle jedoch Angaben anfordern. Diese Vollständigkeitserklärung oder IST-Mengenmeldung muss auch wieder von Ihnen persönlich abgegeben werden.
Wichtig: Wenn Sie unterhalb der Grenzwerte liegen, müssen Sie trotzdem nach der Lizensierung bzw. bei Nachlizensierungen eine Meldung an die Zentrale Stelle abgeben. Nur die Vollständigkeitserklärung zum Jahresende entfällt in der Regel. 

Wie hoch sind die Kosten für die Lizensierung?

Wie hoch die tatsächlichen Kosten für die Lizensierung Ihrer Verpackungen sind, können Sie mithilfe verschiedener Onlinerechner herausfinden, z. B. auf der Website des Anbieters Landbell  https://shop.landbell.de/landbell-easy/verpackungsverordnung-kosten-kalkulieren/ oder hier https://www.lizenzero.de/verpackungsmengen-kalkulator/. Auf den Seiten vieler Anbieter können Sie ganz einfach die kg-Zahl an Pappe, Papier, Aluminium, Glas, Naturmaterialien, Kunststoff oder Weißblech eingeben und Ihre Kosten berechnen. Sie können nach der Berechnung auch direkt mit der Lizensierung beginnen und die eingegebenen Zahlen sofort verwenden. Oft werden Basistarife angeboten, die bereits eine gewisse Menge an Verpackungsabfall beinhalten. Hier macht es Sinn, seine Abfallmengen gut zu kalkulieren und den für Sie besten Tarif zu wählen. 

Weiterführende Informationen zum neuen Verpackungsgesetz

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen unter das neue Verpackungsgesetz fällt, welche Verpackungen betroffen sind oder wenn Sie andere allgemeine Fragen haben, finden Sie auf der Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister unter https://www.verpackungsregister.org/ viele weiterführende Informationen zu diesem Thema. Auch die Anbieter dualer Entsorgung haben auf ihren Websites viele Infos zusammengetragen, darüber hinaus finden Sie dort auch spezielle Angebote für Neukunden. 

Auch 1a-STARTUP hat eine neue „Verpackung“

Endlich ist es so weit: Der Umzug in die neuen Räumlichkeiten im schönen Düsseldorfer Stadtteil Düsseltal ist so gut wie vollbracht! Gründerin und Inhaberin Dagmar Schulz freut sich darauf, ihre Kunden bald im schönen neuen Hinterhof-Büro begrüßen zu dürfen. Mit viel Liebe zum Detail hat sie den Räumlichkeiten ihren typischen, frischen 1a-STARTUP-Stempel aufgedrückt, natürlich darf die Farbe Grün da nicht fehlen … wer neugierig ist, kann nach vorheriger Absprache gerne auf einen Kaffee vorbeischauen! Die neue Adresse lautet: Humboldtstaße 97-99 (im Hinterhof rechts), 40237 Düsseldorf (in unmittelbarer Nähe zur Einkaufsmeile Rethelstraße)

Schreiben Sie mir gerne eine Nachricht oder nutzen Sie gerne direkt meinen Buchungskalender für ein kostenfreies Erstgespräch.

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