Ab dem 8. Juli 2020 können weitere Liquiditätshilfen für von der Corona-Krise betroffene Selbstständige und Unternehmen beantragt werden. Die Überbrückungshilfen sind insbesondere für Unternehmen gedacht, deren Umsatz im April und Mai 2020 im Vergleich zu 2019 um mindestens 60% gesunken ist. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um die Antragsfristen einzuhalten und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.
Voraussichtlich können ab 8. Juli 2020 weitere Liquiditätshilfen für von der Corona-Krise betroffene Selbstständige und Unternehmen beantragt werden können.
Die Überbrückungshilfen sollen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen, bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass es sich nachfolgend um offiziell vorläufige Informationen handelt. Die Bundesregierung hat noch keine rechtsverbindliche Richtlinie zum Programm final erlassen, jedoch ist mit dieser Ausgestaltung zu rechnen.
Für die Antragstellung und Auskunft der Überbrückungshilfen werden In den einzelnen Bundesländern dieselben Institutionen zuständig sein, wie bereits bei der Corona Soforthilfe. Alle dargestellten Erkenntnisse beruhen auf dem Eckpunktepapier der Bundesregierung und dem Austausch mit an der Auszahlung und Antragsbearbeitung beteiligten Institutionen.
Die Annahme ist erfüllt wenn
Förderfähig sind nicht einseitig veränderbare Fixkosten.
Die Kosten müssen fortlaufend sein, im Förderzeitraum anfallen, vertraglich begründet oder behördlich festgesetzt sein.
Die Höhe der Förderung ist gestaffelt in Abhängigkeit von der Höhe des Umsatzausfalles im Förderzeitraum.
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von
Förderzeitraum 3 Monate und maximal (Stichtag Beschäftigte 29.02.2020):
Achtung: Es droht ein Antragsrennen. Gezahlt wird nur, wenn im Fördertopf das Budget nicht ausgeschöpft ist (max.25 Mrd.).
Erstattungsfähige Betriebskosten
Bedauerlicherweise ist die Überbrückungshilfe wie die Soforthilfe wieder für viele Solo-Selbstständige, nicht relevant und verfügbar.
Wir hoffen, dass die von uns allen unterstützte Petition, die der VGSD e.V. (Verband der Gründer und Selbstständige e.V.) nunmehr in Berlin vorlegen wird, die versprochenen Hilfen für alle von Corona betroffenen Selbstständigen doch noch herbeibringt.
Im Idealfall haben Sie eine gut vorbereitete Buchführung und Buchhaltung, sodass diese Voraussetzung zu erfüllen ist. Schwierig wird es für diejenigen, die bislang ohne nennenswerten Einsatz eines Steuerberaters gearbeitet haben. Engpass ist also der zeitlich verfügbare Steuerberater.
Haben Sie bislang keinen Steuerberater, fragen Sie bei der örtlichen Steuerberaterkammer nach verfügbaren Steuerberatern, die bei der Realisierung Ihres Antrages unterstützen können. Hier wird bereits mit Hochdruck an den Vorbereitungen gearbeitet.
Scheitert der Antrag, gibt es keine Erstattung für die entstandenen Kosten beim Steuerberater.
In der ersten Stufe (Antragstellung) sind die Antragsvoraussetzungen und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten mithilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers glaubhaft zu machen, in der zweiten Stufe (nachträglicher Nachweis) mithilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zu belegen.
Der Antragsteller darf sich am 31. Dezember 2019 gemäß EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befunden haben.
WICHTIG: Die Antragsfristen für die Überbrückungshilfe Corona enden jeweils spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlungsfristen am 30. November 2020.
UNSER TIPP: Setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung!
Alle erforderlichen Detailinformationen zur Überbrückungshilfe Corona finden Sie in dem Eckpunktepapier des BMWi.
Auch jetzt unbedingt auf das Kleingedruckte achten und nicht auf Betrugsseiten hereinfallen!!
Am Beispiel NRW nachfolgend das Schema der Überbrückungshilfe im Überblick (Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie).
Schreiben Sie mir gerne eine Nachricht oder nutzen Sie gerne direkt meinen Buchungskalender für ein kostenfreies Erstgespräch.