Soforthilfe Corona November 2020

Corona Hilfen November 2020: 75 % Finanzhilfe für Lockdown-light

Die steigenden Corona-Zahlen haben Bund und Länder dazu veranlasst, einen zweiten Lockdown zu beschließen. Die erneute Schließung einzelner Branchen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland trifft viele Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen hart.
Ab Montag, dem 2. November, müssen erneut Betriebe und Dienstleister für einen Monat geschlossen bleiben.

Betroffen davon sind vor allem Hotel- und Gaststättengewerbe, Kultur- und Veranstaltungsbranche, Freizeiteinrichtungen und Vereine. Selbstständige und Unternehmer, die vom diesem „Lockdown light“ betroffen sind, sollen anders als im Frühjahr mit bis zu 75 Prozent ihres Vorjahresumsatzes unterstützt werden.
(Stand 02.11.2020)

Darüber hinaus soll der Schnellkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erweitert und auch kleinen Unternehmen zugänglich gemacht werden. Überbrückungshilfen für kleinere Unternehmen, Solo-Selbständige und Künstler sollen verbessert, erweitert und im kommenden Jahr fortgeführt werden.

Wer muss wegen Corona Lockdown jetzt schließen?

Laut Bund-Länder-Beschluss vom 28.10.2020 müssen folgende Unternehmen ihren Betrieb im November einstellen:
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen:

  • Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
  • Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen (Abholung und Lieferung erlaubt)
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe (Friseure dürfen geöffnet bleiben)
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt

Ab wann gelten die neuen Corona-Maßnahmen?

Die Maßnahmen gelten ab Montag, dem 2. November 2020. Sie sind zunächst bis Ende November befristet. Nach zwei Wochen werden sich die Bundeskanzlerin und die Länderchefs erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele und Wirksamkeit beurteilen.

In welcher Höhe wird eine Finanzhilfe gezahlt?

  • Betroffene Unternehmen, die von dem Lockdown-light betroffen sind können vom Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe beantragen:
    Unternehmen bis 50 Mitarbeiter können eine Kostenpauschale von bis zu 75 % ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des sog. Vorjahresmonats. Gezahlt werden soll sie für jede angeordnete Lockdown-Woche.
  • Bei noch jungen Unternehmen, die nach November 2019 gegründet worden sind, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab.
  • Soloselbständige haben das Wahlrecht, auch den durchschnittlichen gesamten Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen. Soloselbständige können bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 EUR direkt Anträge stellen.
  • Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern erhalten eine prozentuale Finanzhilfe, die sich nach einer Bemessungsgrundlage berechnet. Die Höhe wird im Einzelnen anhand beihilferechtlicher Vorgaben ermittelt (bis zu 70 %).

Verrechnung mit anderen Finanzhilfen

Anderweitige Hilfen für den Zeitraum - wie beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe - werden von der Finanzhilfe abgezogen. Mögliche spätere Leistungen aus der Überbrückungshilfe werden angerechnet.
Insgesamt stellt der Bund für die Finanzhilfen im November ein Finanzvolumen von bis zur 10 Milliarden Euro zur Verfügung.

Erhalten auch Gastronomen die Finanzhilfe, die trotz Schließung im November einen Abhol- oder Lieferservice anbieten?

Laut dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) können auch Gastronomen die Corona-Finanzhilfe beantragen, die Speisen zum Mitnehmen verkaufen und damit also weiterhin einen Umsatz erzielen, der sicher deutlich geringer ausfällt.
Nach aktuellen Informationen sollen die Erlöse demnach mit anderen staatlichen Hilfsgeldern zusammengerechnet werden. Die Lücke, die danach mit bis zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes bestehen bleibt, soll aus dem neuen Programm erstattet werden. Die praktische Umsetzbarkeit, die sicher wieder unter Einbindung z.B. eines Steuerberaters erfolgen soll, bleibt abzuwarten.
Muss die Corona-Finanzhilfe zurückgezahlt werden?
Die Corona-Finanzhilfe wird gezahlt, um die Umsatzeinbußen für den erneuten Lockdown bei den betroffenen Unternehmen zu kompensieren. Es handelt sich hierbei also insofern um eine Entschädigung für entstandenen Schaden. Dieser Schadensersatz muss nicht zurückgezahlt werden.

Wo kann die außerordentliche Wirtschaftshilfe beantragt werden?

Die Beantragung erfolgt digital über ein zweistufiges Antragsverfahren www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Für die Beantragung benötigen Sie Unterlagen von einem Steuerberater, steuerberatenden Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Sie können Anträge nur in Zusammenarbeit mit vorgenannten stellen. Das erschwert leider (wieder) den ganzen Antragsprozess, da an dieser Stelle bereits eine große Überbelastung seit der Corona-Pandemie besteht.
Wie schnell die Auszahlung dann erfolgen soll ist leider mit Stand heute noch nicht bekannt.

Ein umfangreiches FAQ gibt es Hier: FAQ zur Finanzhilfe.

Zusätzliche Liquidität durch KfW-Schnellkredit

Einen KfW-Schnellkredit können zukünftig auch Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten beantragen. Dadurch sollen Unternehmen bei ihrer Hausbank schnell und unkompliziert einen Kredit von bis zu 300.000 Euro erhalten können - abhängig von ihrem Umsatz, der im Jahr 2019 erzielt wurde. Das Risiko dafür übernimmt der Bund.
Die Erfahrungen in diesem Jahr haben gezeigt, dass es trotz des attraktiven Angebotes der Riskio Übernahme durch den Bund keine leichte Hürde ist, die um diesen Kredit zu erhalten.

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden in unserem Newsletter!

Und denken Sie daran, was jetzt für uns alle wichtig ist, selbstverständlich unter Beachtung aller notwendigen Sicherheitsregeln: #supportyourlocal und unterstützen Sie diejenigen, die wieder um Ihre Existenz bangen und uns eigentlich das Leben bereichern, wenn Sie dürfen.

Bleiben Sie negativ im Blute und positiv im Geiste.

Verwandte Artikel

Newsletter abonnieren – Checkliste zum Gründen!

Aktuelle Themen rundum Existenzgründung, Marketing, Fördermittel, Förderkredite u. v. m.!

Bitte JavaScript aktivieren, um das Formular zu senden