Beantragung Gründungszuschuss: So vermeiden Sie Fehler

Sie möchten gerne den Gründungszuschuss beantragen, wissen aber nicht, wie Sie dabei am besten vorgehen sollen, um eine Bewilligung zu erhalten? In unserem Fachbeitrag „So vermeiden Sie Fehler bei der Beantragung des Gründungszuschusses“ zeigen wir Ihnen in verständlicher Sprache, welche Fehler Sie von Anfang an unbedingt vermeiden sollten und was Sie beachten müssen, um den Gründungszuschuss erfolgreich zu beantragen. Informieren Sie sich hier und holen sich die wichtigsten Tipps und Tricks, die Ihnen dabei helfen, dass Ihr Antrag für den Gründungszuschuss genehmigt wird.

Von
Dagmar Schulz
18. Januar 2023
Minuten
Auf was Sie bei der Beantragung achten sollten!

Inhaltsübersicht

Mit Hilfe der Agentur für Arbeit kann man sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen und den Gründungszuschuss beantragen. Der Gründungszuschuss ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für alle Gründerinnen und Gründer, um den Lebensunterhalt während der Startphase zu sichern und die finanzielle Belastung abzufedern. Damit der Gründungszuschuss bewilligt wird, sollten Sie genau wissen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Einschränkungen es zu beachten gibt.

Für viele Gründerinnen und Gründer ist der Zuschuss eine wichtige Unterstützung für den Start in die Selbstständigkeit. Die Beantragung des Gründungszuschusses ist jedoch kein Selbstläufer, da die Gewährung des Zuschusses eine sog. Ermessensleistung darstellt. Auf die Bewilligung des Gründungszuschusses zur Existenzgründung besteht kein Rechtsanspruch. Der Gründungszuschuss ist kein Kredit, der zurückgezahlt werden muss und gehört zum steuerfreien Einkommen. Der Zuschuss muss auch nicht zurückgezahlt werden, wenn Sie Ihre Selbstständigkeit beenden oder der Umsatz nach der Bewilligung deutlich höher ausfällt.

Mit unserem FAQ-Gründungszuschuss vermeiden Sie Fehler bei der Beantragung.

Voraussetzungen zur Beantragung des Gründungszuschusses

Den Gründungszuschuss können Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes 1 beantragen. Es muss mindestens ein Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen und der Antrag muss spätestens 150 Tage vor Auslauf des Arbeitslosengeldes beantragt werden. Der Tag des Restanspruchs wird von dem Tag berechnet, an dem die hauptberufliche Selbstständigkeit angemeldet wird. Die Agentur für Arbeit rechnet mit 30 Tagen pro Monat, der Gründungszuschuss muss also fünf Monate vor Auslauf des Arbeitslosengeldes 1 beantragt werden.

Um buchhalterischen Mehraufwand zu vermeiden, bietet sich der 1. eines Monats an, da sonst ggf. Abgrenzungen der Kosten für einen angebrochenen Monat gebucht werden müssen, wie z.B. anteilige Mietkosten.

Der Sachbearbeiter verfasst das Votum zum Antrag. Die Entscheidung, ob die Förderung gewährt wird, erfolgt oft übergeordnet. Daher ist es wichtig, alle nötigen Informationen vorab einzuholen und sich gut vorzubereiten, damit die Beantragung erfolgreich vonstattengeht.

Die Beantragung des Gründungszuschusses erfolgt vor der eigentlichen formellen Gründung. Nachträglich ist eine Beantragung nicht möglich. Bei der Beantragung sollten demnach unbedingt Fehler vermieden werden, da es keine zweite Chance gibt, lediglich fehlende Unterlagen können nachgerecht werden.

Grundsätzliche Voraussetzungen:

  • Sie müssen Ihr Unternehmen in Deutschland gründen, auch dort Ihren Wohnsitz haben sowie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
  • Sie müssen mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein und einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt haben.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung des Gründungszuschusses dürfen Sie keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
  • Sie müssen ein tragfähiges Geschäftskonzept nachweisen, also dass Ihre Gründung realistisch und erfolgversprechend ist (Businessplan und Planungskalkulation).
  • Darüber hinaus ist eine berufliche Qualifikation oder eine vergleichbare Eignung für die geplante Selbstständigkeit erforderlich.
  • Sie müssen bereit sein, wenn das von der Arbeitsagentur gefordert wird, vorab ein Gründungsseminar zu belegen (Achtung: Zertifikat muss anerkannt sein.).

Einschränkungen für den Erhalt der Gründungszuschuss Förderung:

Es gibt auch einige Einschränkungen, die der Beantragung des Gründungszuschusses entgegenstehen. Wenn Sie bereits einmal einen Gründungszuschuss erhalten haben, können Sie diesen erst wieder nach 24 Monaten beantragen, wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis tätig waren. Innerhalb einer Sperrfrist, z. B. wenn Sie Ihren Job selbst gekündigt haben, kann der Gründungszuschuss ebenfalls nicht beantragt werden.

Förderdauer Gründungszuschuss zur Existenzgründung

Wird der Gründungszuschuss bewilligt, unterteilt sich die Förderung in zwei Phasen und kann sich so über 15 Monate erstrecken. In der ersten Phase wird für sechs Monate das ALG 1 zur Sicherung der Lebenshaltungskosten zzgl. 300 Euro monatlich als Gründungszuschuss gezahlt. Diese 300 Euro werden insbesondere für die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, da Sie sich ab Tag eins der Selbstständigkeit selbst versichern müssen. So gesehen beträgt der eigentliche Zuschuss nur 300 Euro zum Arbeitslosengeld 1. In der zweiten Phase können diese 300 Euro für weitere neun Monate bewilligt werden, wenn eine Geschäftstätigkeit nachgewiesen wird. Dies bedeutet, es muss dargelegt werden, mit welchen Maßnahmen das Business schon erfolgreich angelaufen ist und wie die weitere Planung aussieht. Es wird also die IST-Situation beschrieben und mit einem Zahlenwerk untermauert.

Wenn Sie die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss während der Förderdauer nicht mehr erfüllen, weil Sie wieder ein Angestelltenverhältnis eingegangen sind, kann die Förderung widerrufen werden.

Gründungszuschuss Höhe und Höchstgrenze

Der Gründungszuschuss wird nach der Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet. Der Anspruch richtet sich nach dem Bruttoeinkommen des letzten Jahres, der Lohnsteuerklasse und ob Kinder zum Haushalt gehören. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt in der Regel 60 Prozent des Leistungsentgelts. Dieser Betrag erhöht sich auf 67 Prozent, falls Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner mindestens ein Kind (im Sinne des Einkommenssteuergesetzes) haben. Es gibt allerdings eine Höchstgrenze für den Gründungszuschuss, die je nach Situation, wie oben beschrieben, etwas anders ausfallen kann. Es ist wichtig zu beachten, dass der Gründungszuschuss keine direkte finanzielle Unterstützung für die Gründung eines Unternehmens darstellt. Er soll vielmehr dazu dienen, Ihren Lebensunterhalt während der Gründungsphase zu sichern und die finanzielle Belastung so zu verringern. Daher sollten Sie sich ggf. bei der Planung Ihrer Gründung auch auf andere Fördermöglichkeiten und Finanzierungsquellen stützen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung z. B. eines KfW-Gründerkredites.

Für die Höchstgrenze des Gründungszuschusses wird die Beitragsbemessungsgrenze aus der Rentenversicherung herangezogen.
Die Beitragsbemessungsgrenze 2023 beträgt 7.300 Euro (7.100 Euro neue Bundesländer). Das bedeutet: Liegt Ihr bisheriges monatliches Bruttoarbeitsentgelt darüber, ist die Rechengrundlage auf diese Höhe begrenzt.  In 2024 beträgt diese 7.550 Euro. (7.450 Euro neue Bundesländer.

Ihr Arbeitslosengeld können Sie hier berechnen: Ist der Gründungzuschuss erst einmal bewilligt, dürfen Sie in der Selbstständigkeit so viel verdienen, wie es Ihnen möglich ist.

Gründungszuschuss Rechenbeispiel: Höhe ALG 1 beträgt 1600 Euro + 300 Euro = 1900 Euro Gründungszuschuss Phase eins für sechs Monate

Der richtige Zeitpunkt für die Beantragung

Der richtige Zeitpunkt für Ihre Beantragung des Gründungszuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann individuell ganz unterschiedlich sein. Im Allgemeinen empfiehlt es sich jedoch, den Gründungszuschuss möglichst rechtzeitig zu beantragen, damit Sie von Anfang an finanziell abgesichert sind und sich dann vollkommen auf den erfolgreichen Start Ihrer Gründung konzentrieren können.

Ein guter Zeitpunkt für die Beantragung des Gründungszuschusses ist zum Beispiel, wenn Sie sich in der Vorbereitungsphase Ihrer Gründung befinden, das tragfähige Geschäftskonzept entwickelt und den Businessplan konzipiert haben. Der Gründungszuschuss kann nicht rückwirkend beantragt werden. Das heißt, Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit formell aufnehmen. Wenn Sie also bereits mit Ihrer Gründung begonnen haben, wenn Sie z. B. Ihr Gewerbe im Monat davor schon angemeldet haben und gestartet sind, können Sie den Gründungszuschuss zu einem späteren Zeitpunkt leider nicht mehr beantragen.
Wenn Sie sich unsicher sind, wann für Sie der richtige Zeitpunkt für die Beantragung des Gründungszuschusses ist, kann eine Gründungsberatung wie wir es sind hierbei unterstützen. Die individuelle Beratung kann sogar unter Umständen von der Arbeitsagentur gefördert werden.

Wie bereits erwähnt, erfolgt die Beantragung bei der Agentur für Arbeit vor der formellen Gründung. Je nach Agentur dauert die Bearbeitung zwei bis drei Wochen, daher sollten Sie für eine nahtlose Zahlung in etwa einen Monat vor der Gründung alle notwendigen Unterlagen fertig zur Abgabe haben. Bedenken Sie, dass eine Bewilligung zum Jahresende noch restriktiver sein kann, weil der Fördertopf zur Neige geht. Zum Jahresanfang kann es sein, dass auch hier etwas verhaltener bewilligt wird, weil noch nicht abzusehen ist, wie das Jahr verlaufen wird. Der Januar ist aber ohnehin kein guter Monat zum Gründen, da in vielen Bereichen noch der Geschäftsbetrieb im Pausenmodus fährt und ein guter Businessstart kaum möglich ist.

Notwendige Unterlagen Gründungszuschuss

Das Antragsformular für den Gründungszuschuss erhalten Sie von Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter. Das Formular steht leider in keinem Downloadbereich zur Verfügung, da dies erst mit Ihren Daten vorbereitet generiert wird.

Machen Sie es Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter so einfach wie möglich, Ihre Unterlagen zu sichten und den Inhalt zu verstehen. Bereiten Sie die Unterlagen ordentlich sortiert in einem Schnellhefter oder per PDF als E-Mail vor, das handhabt jede Sachbearbeiterin/jeder Sachbearbeiter anders.

Für die Bewilligung des Antrages müssen diese Unterlagen vollständig sein:

  • Antragsformular Gründungzuschuss
  • Fachkundige Stellungnahme
  • Businessplan: Beschreibung der Geschäftsidee
  • Planungskalkulation
  • Bei Bedarf Erlaubnis/Zulassung der Berufsbranche
  • Lebenslauf
  • Nachweis über die Anmeldung des Unternehmens
  • Letzten Zeugnisse

Ausreichend Zeit für die Erstellung des Businessplans einplanen

Der vorgelegte Businessplan und die Planungskalkulation bilden die Grundlage dafür, ob die Geschäftsidee aus Sicht der Agentur für Arbeit erfolgversprechend ist und der Gründungszuschuss gewährt werden kann. Oftmals erfolgt keine Bewilligung, weil der Businessplan nicht überzeugt oder unvollständig ist. Im Businessplan sollten die Geschäftsidee und die Planungskalkulation (Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung über 3 Jahre), sowie die Kompetenzen der Gründerin bzw. des Gründers ausführlich beschrieben werden. Dazu sollte auf die Marketingstrategie sowie die Chancen und Risiken auf dem Markt eingegangen werden.Den meisten Gründerinnen und Gründern fällt die Konzeption des Businessplans schwer. Das ist auch gar nicht so ungewöhnlich, denn ihre Kernkompetenz liegt sicher eher in dem Bereich, in dem sie gründen möchten. Es sollte daher ausreichend Vorlaufzeit eingeplant werden, um sich ggf. Unterstützung zu holen.Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Erstellung des Businessplans haben, können Sie sich an eine Gründungsberatung wenden oder ein Gründungsseminar belegen, um sich so das nötige Wissen anzueignen und erfahrene Hilfe und Unterstützung zu erhalten. Wir sind von der DEKRA als Träger für die Agentur für Arbeit zugelassen. Mit unserem Online-Gründungsseminar erhalten Sie alles nötige Wissen sowie zum Abschluss ein Zertifikat, das von der Agentur für Arbeit anerkannt ist.

Geschäftsidee muss tragfähig sein

Ihre Geschäftsidee muss tragfähig sein und langfristig Ihre Existenz sicherstellen. Die Erfüllung dieser Voraussetzung ist unabdingbar für die erfolgreiche Beantragung des Gründungszuschusses. Eine tragfähige Geschäftsidee zeichnet sich dadurch aus, dass sie realistisch und erfolgversprechend geplant und kalkuliert ist, auf einer soliden wirtschaftlichen Grundlage beruht und langfristig Ihre Existenz sichern kann.

Um Ihre Geschäftsidee grundsätzlich zu prüfen, können Sie sich vorab zum Beispiel folgende Fragen stellen:

  • Ist die Nachfrage nach meinem Produkt oder der Dienstleistung, die ich anbieten werde, ausreichend hoch, um die Kosten zu decken und nach der Startphase Gewinne zu erzielen?
  • Habe ich genügend Kapital, um die ersten Ausgaben für mein Unternehmen zu finanzieren, um zu gründen?
  • Habe ich die notwendigen Fähigkeiten und Ressourcen, um ein Unternehmen erfolgreich zu führen?
  • Steht mein gut durchdachter Businessplan, der meine Ziele und Strategien für eine erfolgreiche Gründung nachvollziehbar beschreibt?

Wer noch nie einen Businessplan verfasst hat, weiß oftmals nicht, worauf bei der Formulierung geachtet werden muss. Die Geschäftsidee muss gedanklich so weit durchgespielt werden, dass klar ist, dass sie umsetzbar ist, Sie jedoch in der Startphase zur Unterstützung den Gründungszuschuss benötigen. Die Planungskalkulation muss dementsprechend mit einer dreijährigen Vorschau darauf ausgerichtet werden, dass die Geschäftsidee tragfähig ist und anhand aller Umsätze und Kosten, die in einer Rentabilitäts- bzw. Liquiditätsvorschau münden, aufgezeigt werden.

Tipps für den Kontakt mit dem Arbeitsamt

Zeigen Sie sich gegenüber der Agentur für Arbeit immer kooperativ und offen für ein Gespräch. Vergessen Sie nicht, dass eine Vermittlung am Arbeitsmarkt für die Arbeitsagentur immer Vorrang hat und die Sachbearbeiterin/der Sachbearbeiter zunächst in diese Richtung mit Ihnen zusammenarbeiten wird. Keinen guten Eindruck macht es, wenn Sie direkt kommunizieren, dass Sie nur Interesse am Gründungzuschuss und einer Gründung haben. Das ist oftmals keine gute Taktik.

Besser gehen Sie vor, wenn Sie zunächst einmal abwarten, wie sich die Sachbearbeiterin bzw. der Sachbearbeiter Ihnen gegenüber verhält. Manchmal wird tatsächlich auch von Seiten der Arbeitsagentur eine Existenzgründung direkt angesprochen.

Wenn Sie sich weiterhin bewerben und Ablehnungen erhalten, können Sie zudem nachweisen, dass für Sie keine Vermittlungsmöglichkeit am Arbeitsmarkt besteht.

Wenn Sie dagegen gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, eine neue Anstellung zu finden, ist es umso wichtiger, nachzuweisen, warum die Selbstständigkeit statt eines neuen Jobs zukünftig Ihre Existenz sichern soll. Arbeiten Sie von Anfang an kooperativ mit der Agentur für Arbeit zusammen, das erhöht die Chance, den Gründungszuschuss zu erhalten. Sehen Sie dabei die Sachbearbeiterin/den Sachbearbeiter als Ihren Partner und führen das Gespräch auf Augenhöhe.

Ein professionelles Auftreten beim Arbeitsamt kann dazu beitragen, dass Ihr Anliegen, zu gründen, ernst genommen wird.

Hier sind einige Tipps, wie Sie beim Arbeitsamt professionell auftreten können:

  • Wenn Sie einen Termin bei der Arbeitsagentur haben, sollten Sie pünktlich sein. Falls Sie unerwartet verhindert sind, informieren Sie das Arbeitsamt rechtzeitig über Ihre Absage.
  • Achten Sie auf ein gepflegtes und ordentliches Erscheinungsbild. Damit zeigen Sie auch, dass Sie sich Gedanken über Ihren Auftritt als Unternehmerperson gemacht haben und professionell auftreten möchten.
  • Verhalten Sie sich stets höflich und respektvoll gegenüber dem Personal des Arbeitsamts, auch wenn Sie sich möglicherweise frustriert oder verärgert fühlen.
  • Bringen Sie die notwendigen Unterlagen zur Beantragung ordentlich und vollständig mit. Manchmal werden die Unterlagen auch in digitaler Form gewünscht.
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter zur Klärung offener Fragen oder zur Abgabe des Antrages. So können Sie sicherstellen, dass genügend Zeit für Ihr Anliegen eingeplant ist und Sie nicht lange warten müssen.

Rückzahlung des Gründungszuschusses

Der Gründungszuschuss ist eine steuerfreie Kann-Leistung der Agentur für Arbeit und muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.

Machen Sie jedoch bei der Beantragung des Zuschusses gravierend falsche Angaben, wenn z. B. ein anderes Unternehmen gegründet wird, als ursprünglich beantragt wurde und die Arbeitsagentur nicht rechtzeitig informiert wurde, geht diese von falschen Angaben aus. Die Arbeitsagentur ist dann berechtigt, den Gründungszuschuss zurückzufordern. Aufgrund des bloßen Scheiterns der Geschäftsidee ist der Gründungszuschuss jedoch generell nicht zurückzuzahlen.

Wie bereits erwähnt, fällt der Gründungszuschuss auch dann weg, wenn Sie während der Förderphase wieder eine versicherungspflichtige Anstellung eingehen.

Die Vorbereitungen für die Beantragung 

Spätestens drei Tage, nachdem Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

Die Arbeitsagentur hat die Aufgabe, Sie wieder an den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Daher müssen Sie sich im ersten Schritt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Die ersten Weichen für den Gründungszuschuss sind geebnet, wenn Sie wenige bis keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.

Fazit

Möchten Sie den Gründungszuschuss erfolgreich beantragen und mit dieser Unterstützung Ihre Existenzgründung realisieren? Dann ist Ihre gute Vorbereitung entscheidend. Es gibt viele Details, die beachtet werden sollten. Die Erstellung eines Businessplans kann für viele Gründerinnen und Gründer eine Herausforderung darstellen. Fehler sollten im Vorfeld daher unbedingt vermieden werden. Dazu gehört zum Beispiel, sich ausreichend über die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss zu informieren und ein tragfähiges Geschäftskonzept zu erstellen. Auch die Erfüllung der geltenden Meldepflichten und die Vorlage aller geforderten Unterlagen sind wichtig, um den Antrag auf Gründungszuschuss schnell und reibungslos bearbeiten zu können.

Unser Videokurs „Gründungzuschuss erfolgreich beantragen“ gibt Ihnen eine umfassende Anleitung, wie Sie den Gründungszuschuss erfolgreich beantragen können. Im Video-Kurs erzähle ich Ihnen alles was Sie wissen und beachten sollen und zeigen Ihnen, wie Sie die Anträge richtig ausfüllen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Geschäftsidee tragfähig ist oder Probleme bei der Erstellung des Businessplans haben, können wir Ihnen helfen.

Wenn Sie ganz sichergehen möchten und Ihre Gründung gut vorbereiten wollen, lernen Sie in unserem „Video-Kurs zur Existenzgründung“ Schritt für Schritt in verständlicher Form das nötige Wissen, um Ihre Gründung mit einer soliden Basis vorzubereiten, einen professionellen Businessplan zu erstellen und den Gründungszuschuss erfolgreich zu beantragen. Nach diesem Kurs erhalten Sie zum Abschluss das oft von der Agentur geforderte Zertifikat für ein Gründungsseminar. In diesem Seminar ist das Modul für den Gründungszuschuss bereits enthalten.

Mit diesem Wissen haben Sie die höchsten Chancen, dass Ihre Geschäftsidee als erfolgversprechend angesehen und der Gründungszuschuss damit bewilligt wird!

Möchten Sie erst später gründen, dann bestellen Sie jetzt unseren monatlichen Newsletter und erhalten regelmäßig wichtige News für Selbstständige und als Dankeschön für die Anmeldung unsere Checkliste zum Gründen.

AVGS-Gründercoaching der Arbeitsagentur

Tipp: Mit einem AVGS-Gutschein der Agentur für Arbeit können Sie ein Gründercoaching in Anspruch nehmen, dass komplett von der Arbeitsagentur finanziert wird. Sie können diesen Gutschein bei uns einlösen. Alles Informationen gibt es hier: AVGS-Gutschein.

Schreiben Sie mir gerne eine Nachricht oder nutzen Sie gerne direkt meinen Buchungskalender für ein kostenfreies Erstgespräch.

Datenschutzhinweis*
Jetzt zum kostenlosen Newsletter anmelden!