Viele Gründer geben dem Traum vom eigenen Business vorschnell auf, weil sie keine Zusage für den Gründungszuschuss erhalten oder gar keine Möglichkeit haben, diesen zu beantragen. Natürlich ist der Start in eine berufliche Selbstständigkeit scheinbar einfacher, wenn man mit einer gewissen Summe im Monat rechnen kann. Das gibt etwas mehr Sicherheit, also komplett ohne finanzielle Unterstützung zu beginnen. Dennoch ist es auch ohne Gründungszuschuss sehr wohl möglich, sich erfolgreich selbstständig zu machen – und zwar zunächst mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit und weiter im Angestellten-Verhältnis bleiben oder aber weiterhin im Arbeitslosengeld Bezug bleiben.

Kein Gründungszuschuss – und trotzdem erfolgreich selbstständig. Das funktioniert. Und zwar öfter, als viele denken.
Wer keine Zusage der Arbeitsagentur erhält oder gar keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss hat, muss den Gedanken an die eigene Selbstständigkeit nicht begraben. Der Einstieg über eine nebenberufliche Gründung ist eine solide, erprobte Alternative – mit eigenem Einkommen im Rücken und ohne den Druck, vom ersten Tag an alles über das neue Unternehmen finanzieren zu müssen.
Eine Variante der Selbstständigkeit ist eine Gründung im sog. Nebenerwerb. Sie bleiben weiterhin in einem Angestelltenverhältnis und machen sich nebenberuflich selbstständig. Das gibt Ihnen auch ohne Gründungszuschuss die Sicherheit, über ein festes monatliches Einkommen zu verfügen. Dieser „sanfte“ Einstieg in die Selbstständigkeit bringt einige handfeste Vorteile mit sich:
Trotz möglicher Nachteile: Auch der langsame Aufbau eines Unternehmens ist besser, als sich gar nicht zu trauen. Manche erfolgreiche Unternehmen sind nicht in Vollzeit entstanden, sondern im Nebenerwerb gewachsen. Oft macht die neue Freiheit und das eigene Angebot so viel Freude, dass der Wunsch nach einer hauptberuflichen Selbstständigkeit von ganz allein größer wird. Dann gilt: prüfen, ob das Unternehmen als Haupteinnahmequelle tragfähig ist – und den nächsten Schritt gehen.
Wichtig: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber in jedem Fall über das geplante Nebengewerbe, sofern dies nicht ohnehin im Arbeitsvertrag geregelt ist. Das Nebengewerbe darf keine Konkurrenzsituation zum Arbeitgeber schaffen oder sonstige Interessenskonflikte auslösen. Beides führt in der Praxis nicht selten zu Auseinandersetzungen, die vor Gericht enden.
Die nebenberufliche Tätigkeit darf 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Darüber hinaus gilt eine monatliche Einkommensgrenze von derzeit 165 €, unterhalb derer keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld erfolgt (Stand 2026). Da sich Regelungen ändern können, empfiehlt sich eine individuelle Rücksprache mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit vor der Aufnahme der Tätigkeit.
Die Summe kann z.B. auch anders sein, wenn Sie nachweisen, dass Sie vorher schon ein gewisses nebenberufliches Einkommen erzielt haben, dass etwas höher lag aber dennoch nicht genug ist, um vollständig den Lebensunterhalt davon bestreiten zu können.
Achtung: Eine nebenberufliche Selbstständigkeit während des Arbeitslosengeldbezugs kann unter Umständen die spätere Beantragung des Gründungszuschusses erschweren.Mehr Hintergrund Wissen aus meiner Gründungsberatung seit 2009 zum Gründungszuschuss gibt es hier auf einen KLICK.
Beachten Sie bei Ihrer Planung frühzeitig folgende Punkte:
Angestellte Nebenerwerbsselbstständige zahlen – wie alle Arbeitnehmer – grundsätzlich die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Arbeitslose sind über die Bundesagentur für Arbeit sozialversichert. Solange die Selbstständigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, ist keine zusätzliche Krankenversicherung erforderlich. Allerdings wird der Beitrag in der Regel anteilig am Umsatz des Nebenerwerbs erhöht. Klären Sie daher vor der Gründung direkt mit Ihrer Krankenversicherung, welche Mehrkosten auf Sie zukommen – damit es später keine Nachzahlungen gibt.
Die Antwort hängt stark von Ihrer individuellen Ausgangslage ab. Wer einen weitgehend sicheren Job hat, der Freude bereitet und ein solides Einkommen bringt, sollte diesen nicht vorschnell aufgeben. Gerade dann, wenn noch Unsicherheit besteht – ob die Selbstständigkeit das Richtige ist oder ob die Geschäftsidee trägt – ist die nebenberufliche Gründung der sinnvollere erste Schritt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Nebenberuflich gründen
Der spätere Wechsel in die hauptberufliche Selbstständigkeit ist dann gut planbar. Bedenken Sie dabei, dass mit dem Wechsel neue Kosten entstehen – insbesondere für Kranken- und Rentenversicherung. Ein finanzielles Polster für ruhigere Phasen sollte zu diesem Zeitpunkt bereits vorhanden sein.
Später in die hauptberufliche Selbstständigkeit zu wechseln ist dann relativ einfach und problemlos möglich. Bedenken Sie dabei auch, dass der Wechsel neue Kosten mit sich bringt wie etwa Kranken- und Rentenversicherung. In jedem Fall sollte es dann auch möglich sein, ein Polster für schlechtere Zeiten zurücklegen zu können.
Wer alle wichtigen Aspekte strukturiert durchdenken möchte, bevor er eine Entscheidung trifft, findet in meinem Buch zur Existenzgründung eine fundierte Grundlage: Existenzgründung 45plus oder meinem Buch Wenn der Job nicht mehr zu dir passt.
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, kann von der Agentur für Arbeit einen sogenannten AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) erhalten. Die Kosten für eine professionelle Gründungsberatung müssen dann nicht vollständig selbst getragen werden. Auch die Gründungsberatung von 1a-STARTUP ist mit dem AVGS-Gutschein förderbar.
Mit gezielter Unterstützung und einem durchdachten Businessplan können Sie fundiert entscheiden, ob der vollständige Einstieg in die Selbstständigkeit der richtige nächste Schritt ist – oder ob zunächst weitere Vorbereitungen sinnvoll sind.
Sprechen Sie mich gerne direkt an. Ich helfe Ihnen dabei, den richtigen Weg zu finden, die passenden Fördermittel zu nutzen und von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen. Die wichtigsten Informationen zum Gründungszuschuss und zur Beratungsförderung finden Sie vorab hier: Zum Gründungszuschuss-Ratgeber
Über die Autorin:
Dagmar Schulz ist seit 2009 zertifizierte Gründungsberaterin (AZAV, BAFA, BPW) und Inhaberin von 1a-STARTUP Unternehmensberatung.
Sie hat über 1.000 Gründer:innen bundesweit erfolgreich in die Selbstständigkeit begleitet – mit Fokus auf Businessplanung, Fördermittel und den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit.
Als DEKRA-zertifizierte Trägerin für AVGS-Gründercoachings und erfahrene Speakerin gibt sie ihr Wissen praxisnah weiter – mit Mut, Klarheit und Strategie.
Bekannt aus „Hart aber fair“ (ARD) im Gespräch mit Hubertus Heil.

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