Die größten finanziellen Irrtümer bei einer Existenzgründung.

Kathrin Kotz, Steuerberaterin, klärt über gängige steuerliche Irrtümer auf. Krankenkassenbeiträge sind keine Betriebsausgaben, und ein höheres Gehalt führt nicht zu weniger Steuern. Kleinunternehmer zahlen trotz Befreiung von der Umsatzsteuer Einkommensteuer. Empfehlung: Belege konsequent ordnen, um steuerliche Vorteile nicht zu verlieren.

Von
Dagmar Schulz
22. September 2014
Minuten
Selbstständig erstes Jahr steuerfrei

Inhaltsübersicht

Kathrin Kotz, Steuerberaterin, klärt über die hartnäckigsten steuerlichen Irrtümer in der Selbstständigkeit bzw. für Existenzgründer zum Thema Steuern auf. 

Gehören Krankenkassenkassenbeiträge zu den Betriebsausgaben und verringern als solche den Gewinn?

Viele Existenzgründer werden erstmals mit der Tatsache konfrontiert, dass sie die Krankenkassenbeiträge in voller Höhe selber finanzieren müssen. Bisher wurden die Beiträge ja direkt vom Arbeitgeber an die Krankenkasse bezahlt. In diesem Zusammenhang taucht bei meinen Mandanten immer wieder die Frage auf, wo finde ich in der betriebswirtschaftlichen Auswertung die Krankenkassenbeiträge. Wenn die Krankenkassenbeiträge von meinen Einnahmen berechnet werden, müssen sie auch meinen Gewinn mindern. Dies ist leider nicht der Fall. Die Krankenkassenbeiträge sind sog. Sonderausgaben. Diese Sonderausgaben können zwar steuerlich geltend gemacht werden. Aber eben nicht im betrieblichen Bereich und damit auch nicht in derselben Höhe wie beispielsweise die Miete für die Büroräume.

Wenn ich mir ein Gehalt zahle, zahle ich dann weniger Steuer?

Diese Aussage höre ich sehr häufig von Handwerkern.  Der Unternehmer hat kein Gehalt, er hat Privatentnahmen. Diese Privatentnahmen kann er von seinem Geschäftskonto auf sein Privatkonto überweisen.  Wenn der Unternehmer einen hohen Umsatz erzielt hat, kann er hohe Privatentnahmen tätigen. Dann hat er auch einen hohen Gewinn, auf den Einkommensteuer gezahlt werden muss. Fazit: wenn er sich eine hohe Privatentnahme auszahlt, mindert dies nicht die Einkommensteuer auf den Gewinn.

“Ich habe immer genug Geld, um meine Steuern zu zahlen”.

Auf die Steuertermine ist Verlass. Sie stehen so fest wie Heiligabend auf den 24. Dezember fällt. Ebenso wie viele Geschenke auf die letzte Minute besorgt werden, ist selten genug Liquidität vorhanden, um die Steuern zu bezahlen.
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben einen Auftrag angenommen, den Sie vorfinanzieren sei es, indem Sie Personal  oder Waren einkaufen. Mitten in der Abwicklung bleibt die Maschine (Computer, LKW oder Montageband) stehen und Sie brauchen Ersatz. Selbst wenn Sie jetzt genügend zur Seite gelegt haben, um die Einkommensteuer-Vorauszahlung zu bezahlen, werden Sie jetzt dafür kein Geld übrig haben. Die Auftragsabwicklung geht vor.
Achten Sie darauf, dass Sie einen Puffer für Ihre Liquidität zurück legen und für den Notfall auf ein gutes Verhältnis zu Ihrer Hausbank, die Ihnen in dieser Situation finanziell den Rücken frei halten kann.

Frau Kotz, zahle ich als Kleinunternehmer keine Einkommensteuer?

Der Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuergesetz. Er darf keine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen berechnen und braucht sie demzufolge auch nicht an das Finanzamt zu bezahlen bzw. abzuführen. Gleichwohl zahlt er auf seinen Gewinn Einkommensteuer wie jeder andere Steuerpflichtige auch.

Ist es gut, wenn ich alle Belege erst einmal sammele und dann an den Steuerberater gebe?

Legen Sie sich einen Ordner an, den Sie unterteilen in Bankzahlungen und Barzahlungen, wenn Sie ein größeres Unternehmen betreiben, unterteilen Sie noch in Eingangs- und Ausgangsrechnungen. Kaufen Sie sich einen Locher und legen Sie konsequent jeden einzelnen Beleg in der entsprechenden Rubrik ab.  Jede Eingangsrechnung, die Sie nicht  wiederfinden, bedeutet verlorenes Geld. Zum einen wird die Vorsteuer nicht anerkannt, zum anderen erkennt das Finanzamt Eigenbelege nur in begrenztem Umfang an.

Vielen Dank für die Informationen und das Gespräch.
Kathrin Kotz Steuerberaterin www.stb-kathrinkotz.de

Schreiben Sie mir gerne eine Nachricht oder nutzen Sie gerne direkt meinen Buchungskalender für ein kostenfreies Erstgespräch.

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