Corona Konjunkturpaket beschlossen

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Milliardenpaket zur Wiederbelebung der Wirtschaft in der Corona-Krise verabschiedet. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die Senkung der Mehrwertsteuer, ein einmaliger Kinderbonus, Entlastungen bei Stromkosten, Zuschüsse zur Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge und Kurzarbeitergeld. Auch der Kulturbereich, die Grundsicherung und gemeinnützige Organisationen erhalten Unterstützung. Zukunftsinvestitionen und Förderung neuer Klimatechnologien stehen ebenfalls im Fokus.

Von
Dagmar Schulz
4. Juni 2020
Minuten
Corona Hilfen

Inhaltsübersicht

Die Bundesregierung hat gestern Nacht nach langer Beratung ein Milliardenpaket geschnürt, um in der Corona-Krise die Wirtschaft anzukurbeln.
Die Details sind teilweise noch nicht bekannt gegeben.

Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. 

  1. Senkung der Mehrwertsteuer
    Konkret soll vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent, bzw. von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden. Die Verbraucher sollen die beschlossene Mehrwertsteuer-Senkung in den kommenden Monaten auch im Portemonnaie spüren, sagte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD). Er erwarte, dass die Wirtschaft sie nicht zu ihrem Vorteil nutze, sondern an die Bürger weitergebe. 
  2. Familienbonus 
    Familien erhalten einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes Kindergeldberechtigte Kind. 
  3. Geringere Stromkosten – EEG-Umlage 
    Bürger und Unternehmen sollen bei den hohen Stromkosten entlastet werden. Dafür soll die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom-Anlagen ab 2021 durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt gesenkt werden. 
  4. Zuschüsse zur Sozialversicherung
    Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden, durch milliardenschwere Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Dies soll die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer schützen und Arbeitgebern Verlässlichkeit bringen. 
  5. Kurzarbeitergeld 
    Eine planungssichere Regelung soll ab 01.01.2021 beschlossen werden. 
  6. Überbrückungshilfen für KMU (avisierte „Soforthilfe“ Teil 2) 
    Besonders belastete Branchen und Betriebe bekommen eine zusätzliche Unterstützung für die Monate Juni bis August. Voraussetzungen: Umsätze April und Mai 2020 mind. 60% niedriger als April und Mai 2019 und Juni bis August 2020 weiterhin mind. 50% niedriger. Erstattet werden sollen fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von 150.000 Euro für drei Monate. Antragsfrist bis 31.08.2020. Antragswege etc. sind leider noch nicht bekannt.
  7. Kulturbereich 
    Auflage eines neuen Förderprogramms zur Milderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich. 
  8. Grundsicherung 
    Der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung (SGB II) wird bis zum 30.09.2020 verlängert.
  9. Stabilisierung gemeinnütziger Unternehmen
    Für 2020 und 2021 wird ein Sonderprogramm der KfW über 1 Mrd. € aufgelegt. Gemeinnützige Organisationen soll der Zugang zu Krediten mit bis zu 100%iger Haftungsfreistellung über die Landesförderinstitute ermöglicht werden.
  10. Insolvenz
    Verkürzung des Entschuldungsverfahrens bei Privatpersonen auf 3 Jahre und Einführung eines vorinsolvenzrechtlichen Restrukturierungsverfahrens bei Unternehmensinsolvenzen. 
  11. Steuerlicher Verlustrücktrag.
    Anhebung auf 5 Mio. € bzw. 10 Mio. € (Zusammenveranlagung) für 2020 und 2021 sowie die Möglichkeit der finanzwirksamen Nutzung bereits mit der Steuererklärung 2019.
  12.  Mitarbeiterbeteiligungen
    Verbesserungen der Rahmenbedingungen (noch keine Details bekannt, interessant ggf. auch für Startups).

Darüber hinaus wurden auch noch zur Abschreibung, Körperschaftssteuer sowie verschiedene Unterstützungsleistungen für Länder und Kommunen beschlossen, z. B. in den Bereichen des ÖPVN und der Sportstätten.
Weiterhin hat die Bundesregierung auch ein Zukunftspaket für die nächsten Jahre beschlossen, mit dem Zukunftsinvestitionen und Investitionen in neue Klimatechnologien gefördert werden sollen.

Dazu gehört auch die viel diskutierte Kfz-Austauschprämie, die bei Neuanschaffung eines Elektrofahrzeuges auf 6.000 € verdoppelt wird, ergänzend auch die Unterstützung des Ausbaus der Ladesäulen-Infrastruktur.
Weitere Schwerpunkte der Förderung werden der Bereich Forschung und Entwicklung, erneuerbare Energien, Digitalisierung, Bus- und LKW-Flotten, Schifffahrt, künstliche Intelligenz, Kommunikationstechnologien, moderne Flugzeuge u. W. sein.

Das vollständige Eckpunktepapier der Bundesregierung finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums hier.

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