Gründungszuschuss 2012

Aufgrund der Einsparungen wird es in 2012 schwierig sein überhaupt in den Genuss der Gründungszuschuss Förderung zu gelangen.

 

Was muss zukünftig ein GründerIn tun, um den Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur überhaupt zu erhalten?


Bisher wurden Gründungswilligen Mut gemacht und die Unterstützung gewährt, nunmehr wird eher sprichwörtlich nach dem Haar in der Suppe gesucht um mit dem Fördertopf überhaupt auszukommen.

Unser Tipp: Wer von Anfang an professionelle Hilfe in Anspruch nimmt und selbstbewusst sein Recht einfordert, wird den Gründungszuschuss auch weiterhin erhalten.
Bereits im ersten Termin bei der Arbeitsagentur werden die Weichen gestellt wohin die Reise gehen soll. Sie werden von Ihrem Berater aufgefordert eine
Eingliederungsvereinbarung, die eine Vorentscheidung bezüglich Stellensuche versus Existenzgründung darstellt, zu unterschreiben die Sie mehrere Monate bindet.
Die Berater sind zukünftig angehalten der Vermittlung in den Arbeitsmarkt den Vorrang zu geben.
Der Arbeitsberater muss Ihnen Stellenangebote unterbreiten, bevor er überhaupt die Genehmigung des Gründungszuschuss prüft.
Es wird scheinbar ein zusätzliches internes Formular / Fragebogen geben mit der die Förderung zusätzlich begründet werden soll.


Diese Fragen können je nach Arbeitsagentur variieren, hier einige mögliche Beispiele:

  • Stellen Sie bitte dar,warum Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen  möchten. Welche Vorbereitungen haben Sie bereits getroffen?
  • Passt Ihre Berufsausbildung bzw. auch praktische Erfahrungen zur geplanten   Selbstständigkeit?
  • Kennen Sie die Zukunftsprognosen Ihrer Branche? Teilen Sie uns kurz und   konkret mit, wie die Prognose aussieht.
  • Besitzen Sie fundierte kaufmännische / betriebswirtschaftliche Kenntnisse / Fähigkeiten? Können Sie diese nachweisen? Sind Sie bereit, diese Kenntnisse durch Besuch von Seminaren für Existenzgründer zu erwerben?
  • In welchem Umfang konnten Sie bisher Vertriebserfahrung sammeln?
  • Wissen Sie, wie man eine ordnungsgemäße Rechnung schreibt?
  • Kennen Sie sich mit Buchführung aus? Warum?
  • Wissen Sie, wie man betriebliche Kosten berechnet?


Der Gründungszuschuss ist nun eine Ermessensleistung, die für die Dauer von sechs Monaten gezahlt wird.

Voraussetzung: mind. einen Tag Arbeistlosigkeit / mind. noch Anspruch auf 150 Tage Arbeitslosengeld.
Die zweite Förderphase (300 Euro p.M. wird nach Ermessen für sechs Monate gezahlt.

 

In einem guten und ordentlichen Businessplan haben Sie sich ohnehin mit diesen Fragen auseinander gesetzt. Mit den Fragebögen soll die Hürde etwas höher gelegt werden und eine falsche Antwort und unzureichende Vorbereitung kann zur Ablehnung führen.
Bestehen bleibt der Rechtsanspruch auf Aushändigung des Antrags auf
Gründungszuschuss – was nicht gleichzusehen ist, dass Sie diesen dann auch erhalten.
Auch die Auswahl der fachkundigen Stelle bleibt weiterhin allein Ihnen überlassen. Jedoch kann der Agenturmitarbeiter von dem Urteil der fachkundigen Stelle abweichen.
Kritisch gesehen werden zukünftig die fachkundigen Stellungnahmen von Steuerberatern, da diese eher seltener in der Tiefe Experten für Existenzgründung sind.


Der Businessplan, und insbesondere der Zahlenteil werden von der Arbeitsagentur zukünftig deutlich strenger geprüft.
Bei fertig genutzten Vorlagen und kopierten Businessplänen wird kein Auge mehr zugedrückt.
Es wird eine Gradwanderung sein darzulegen, dass es nicht zu lange dauern wird von der Selbstständigkeit leben zu können, andererseits können aber auch zu hohe Einnahmen zur Ablehnung führen weil dann die Förderung gar nicht erst benötigt wird.
Bei der Entscheidung der Ermessensleistung kann es je nach Region zu Unterschieden kommen. Die Details regelt jede Arbeitsagentur intern für sich.
Schwierig werden wird es beispielsweise in gemeinhin gut verdienenden Branchen, bei der Übernahme eines Betriebes oder vom Wechsel der nebenberuflichen in die hauptberufliche Selbstständigkeit eine Förderung zu erhalten.


Es bleibt dabei, eine gute Vorbereitung ist noch mehr als je zuvor nicht nur ein Erfolgsgarant für Ihr Vorhaben, sondern auch für die Genehmigung des Gründungszuschusses von nicht unerheblicher Bedeutung.


Unsere Beratung und fachkundige Stellungnahme ist von der Arbeitsagentur anerkannt.
Die Beratung kann mit einem Beratungszuschuss gefördert werden.

 

Rufen Sie gerne unverbindlich an, Telefon 0211 / 73 17 11 60 oder nehmen gleich hier Kontakt auf.