NRW Gründungskredit
Der NRW Bank Universalkredit wird von der NRW.BANK zur Finanzierung von Existenzgründungen - optional verbunden mit einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW – vergeben.
Das Wichtigste auf einen Blick
Gefördert werden
ExistenzgründerInnen sowie von diesen neu gegründete Unternehmen.
Grundsätzlich nur solche Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der Gründungsort muss in Nordrhein-Westfalen
liegen.
Vorhaben, die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen, sind nicht förderbar. Ferner sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen von einer Förderung
ausgeschlossen.
Finanziert werden mit Investitions- und Betriebsmitteldarlehen folgende Maßnahmen:
• Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
• Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen,
• Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Fahrzeuge etc.),
• Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern,
• Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder
Ersatzteillagers,
• Übernahme eines bestehenden mittelständischen Unternehmens /
einer bestehenden freiberuflichen Praxis oder der Erwerb einer
tätigen Beteiligung (mind. 10 %), sofern sich das betreffende
Unternehmen/die betreffende Praxis nicht in wirtschaftlichen
Schwierigkeiten befindet,
• Betriebsmittelbedarf
Nicht förderfähig sind Maßnahmen für exportbezogene Tätigkeiten und solche, die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen. Weiterhin ist der Erwerb von Fahrzeugen
für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports sowie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien von einer Förderung ausgeschlossen.
Kreditbetrag
• Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise
Betriebsmittel.
• Höchstbetrag: 5 Mio. EUR
• Mindestkredit: 25.000 €
Kreditlaufzeit
Investitionsdarlehen:
5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr
10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren
20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Jahren, sofern mindestens 2/3 der förderfähigen Investitionen einen langfristigen Finanzierungsbedarf haben (z.B. Grunderwerb, gewerbliche Baumaßnahmen oder
Unternehmens-/Beteiligungserwerb).
Betriebsmitteldarlehen:
5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr
Tilgung
Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in gleichen Vierteljahresraten.
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt zu 96 %.
Sicherheiten
Bankübliche Sicherheiten sind gewünscht.
Ihr Vorteil
Eine Gemeinschaftsaktion mit der BÜRGSCHAFTSBANK NRW und der KfW Mittelstandsbank, bei der die NRW.BANK die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW Mittelstandsbank zusätzlich verbilligt.
Für die Vollständig- und Richtigkeit aller Angaben übernehmen wir keine Gewähr.