NRW Bank Gründungskredit
Die NRW.BANK bietet mit dem NRW.BANK.Gründungskredit und der Bürgschaftsbank einen zinsgünstigen Kredit und die erstklassige Kreditsicherheit in einem einheitlichen Antragsverfahren an. Der zinsgünstige NRW.BANK.Gründungskredit kann mit einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW beantragt werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
Wer wird gefördert?
Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen (vor Aufnahme der Selbstständigkeit oder innerhalb der letzten 12 Monate gegründet).
Vorausgesetzt werden ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse und positive Zukunftsperspektiven (aussagefähiger Businessplan).
Was wird finanziert?
Finanzierungsvorhaben aller Art, z. B. für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Anschaffung der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Beschaffung des Waren-, Material- und/oder Ersatzteillagers,
Gewährleistungen sowie Betriebsmittelfinanzierungen
Bürgschaftshöhe
Bis zu 80%ige Ausfallbürgschaft gegenüber Kreditinstituten (max.
€ 1.875.000. Das Förderdarlehen darf den Betrag von € 25.000,-- nicht unterschreiten (max. € 5 Mio.).
Laufzeit
Drei Laufzeitvarianten
5 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr
10 Jahre mit 2 tilgungsfreien Jahren
20 Jahre mit 3 tilgungsfreien Jahren.
Die (Mit-)Finanzierung eines Betriebsmittelbedarfs ist nur in der 5-Jahres-Variante möglich.
Antragsweg
Der Bürgschaftsantrag wird zusammen mit dem Antrag auf Bewilligung des Gründungskredits über die Hausbank gestellt.
Ihr Vorteil
Die NRW.BANK verbilligt die ohnehin schon günstigen Zinssätze der KfW Mittelstandsbank zusätzlich. Sie können so besonders attraktive Zinskonditionen erhalten.
Der NRW.BANK.Gründungskredit ist vielfältig einsetzbar und ermöglicht eine Finanzierung von 100% der förderfähigen Kosten.
Der Kredit ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.
Darlehen und Bürgschaft werden in einem zusammengefassten Verfahren bei der NRW.BANK beantragt. Die komplette Antragstellung bei der NRW.BANK läuft dabei über Ihre Hausbank und verbleibt somit in
einer Hand.
Die NRW.BANK kann die Zusageentscheidung für den Förderkredit innerhalb weniger Tage treffen. Bei zusätzlicher Beantragung einer Bürgschaft erfolgt die Zusageentscheidung der BÜRGSCHAFTSBANK NRW –
besonders im vereinfachten Bewilligungsverfahren –
ebenfalls zügig.
Für die Vollständig- und Richtigkeit aller Angaben übernehmen wir keine Gewähr.